Regest

Datum 1667-04-13 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Schüttorf
Titel/Regest Vor des Grafen Ernst Wilhelm zu Bentheim, Tecklenburg und Steinfurt etc. Richter zu Bentheim und Schüttorf und Gografen zu Emsbüren (Embsbuhren) Johannes Theben, und den Bürgermeistern Wessel Badenkampf und Wessel Humberts als Gerichtsassessoren bekundet der Rentamtsverwalter der Domänengüter der Landschaft Drente, Wycher Oestingk neben des verstorbenen Christian Jakob zum Neuenhaus Sohn, Christian Jakob zum Neuenhaus, dass er kraft vorliegender Vollmacht, welche am 16.04.1665 vor den Bürgermeistern, Schöffen und dem Rat der Stadt Zwolle (Schwolle) ausgestellt wurde, am 07.01.1667 zum Hardenberg wegen des zwischen den Erben des + Dr. Heinrich Münnichs und später zwischen Lambert Stuive als dem Cessionar von Johann von Oldenzaal (Oldensehl) und seiner Ehefrau Catharina Craye, den Eheleuten Johann Heinrich Monnich und Anna von Arnhem (Arnem), den Eheleuten Jakob Hermann Monnich und Gertrud Helmich, sowie Robert de Hane als Vormund des Arndt Jobst und des Mauritz Silvester Monnich mit Approbation des Obervormunds, des Magistrats von Oldenzaal und dann Simon Wilhelm, Otto Levin, zum Neuenhaus und Roloff Schmeing als Vormund des Sohnes des + Dr. Christian Jakob zum Neuenhaus um 500 Rtlr. Kapital und Pensionen geführten Prozeses auf das Erbe Wolbert zu Drivord, im Gerichtsbezirk Schüttorf gelegen, Kraft einer Hypothek vom 01.07.1645 mit den Erben Stuive: Franziskus Magirus als Vormund seiner Ehefrau Elsie Stuive, Gerhard Stuive für sich und seine abwesende Schwester Hedwig Stuive als den Cessionarien der Eheleute Johann von Oldenzaal und Catharina Craye und deren Kinder wie folgt verglichen worden sei: Oestingk soll für sich und seine Prinzipalen vertragsgemäß seinen Anteil vom Verkaufspreis des Drivordschen Holzes erhalten. Er und seine Prinzipalen übereignen hingegen den Erben Stuive - was hiermit geschieht - das Erbe Wolberting als freies Eigen und nur mit 531 Rtlr. Kapital belastet, dessen Zinsen die Erben Stuive jederzeit an Dr. Kerkering als Cessionar des Landrentmeisters Johann Friedrich Cantzlers zu zahlen haben. Oestingk quittiert ferner nicht nur wegen der erhaltenen Gelder für sich und seine Prinzipalen, sondern übergibt auch alle das Erbe Wolberting betreffenden und gegen Otto Levin gerichteten Urkunden und Ansprüche, insbesondere die 500 Rtlr., die der + Dr. Monnich und seine Erben beanspruchten und Oestingk dem Otto Levin zum Neuenhaus bezahlen muß. Zum Pfand dafür setzt er sein gesamtes Vermögen. Der Aussteller unterschreibt und siegelt. Ferner zeichnet mit der Gerichtsschreiber und Notar Franziskus Hermann Cramer.
Archiv   Ruhr (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 527
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Siegel Siegel: Anh. Sg. d. Ausstellers in Holzkapsel.
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.4   1650-1699
Datum Aufnahme 2011-02-03
Datum Änderung 2011-02-04
Aufrufe gesamt 2992
Aufrufe im Monat 687