Regest |
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Datum |
1572-02-01 ![]() ![]() |
Datum Bestand: ![]() ![]() |
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Titel/Regest | In Gegenwart des Richters zu Ringenberg und Brune schlichtet Johann von Altenbochum (Aldenbockum), Drost zu Ringenberg die zwischen den Witwen Arndt Schweders, Georg von der Hegge, Gerhardt Richters und Bernhardt Lunyncks, Bürgerinnen zu Borken, einer seits und den Zehntgebern im Ksp. Dingden andererseits wegen des Zehntmaßes bestehenden Unstimmigkeiten. Durch einen geschworenen Vroger aus Wesel wird nach dem Zehntfaß des sel. Erbhofmeisters Diderich von Wilich (Streichmaß der Stadt Wesel) ein neues Zehntfaß gefertigt. Von diesem neuen Dingdener Zehntmaß soll ein Stück in der Kirche zu Dingden oder im Kloster Marienfrede aufbewahrt werden. Zeugen: Auf Seiten der Borkener Zehnthaber: Timan Kremers und Wilh. Greve, Notar; auf Seiten der Dingdener Zehntgeber: Frater Jacobus Linden und Everhardus Kock, Pastor zu Dingden. Die Unterschriften des Drosten zu Ringenberg, des Johann von der Knippenborch und des Everdt Isinck, Richter zu Ringenberg und Brunen ist angekündigt, aber nicht gesetzt. |
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Archiv | ![]() |
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Bestand | ![]() ![]() |
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Signatur | 255 | |||||||
Benutzungsort | LWL-Archivamt für Westfalen | |||||||
Siegel | Siegel: Johann von Altenbochum, Drost zu Ringenberch (an). | |||||||
Systematik |
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Datum Aufnahme | 2011-02-03 | |||||||
Aufrufe gesamt | 2578 | |||||||
Aufrufe im Monat | 5 | |||||||
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