Regest |
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Datum |
1782-02-20 ![]() ![]() |
Datum Bestand: ![]() ![]() |
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Ausstellungsort | Bielefeld | |||||||
Titel/Regest | Die Eheleute Johann Henrich Pieper und Anna Ilsabein geb. Jenert, beide 40 Jahre, schliessen mit dem Geheimen Rat, Kammerherrn und Oberforstmeister Ernst Georg Spiegel von Pickelsheim einen Leibeigentumskontrakt wegen der im Sieker Feld gelegenen zum Spiegelschen Gut Bielefeld gehörigen freiadeligen Grundstücke. 1. Die Eheleute Pieper begeben sich samt ihren jetzt lebenden zwei Söhnen und zwei Töchtern und etwa noch zu erzeugenden Kindern in die Leibeigenschaft des Besitzers des Gutes Bielefeld und verpflichten sich, diesem nach Landesbrauch Auffahrt und Sterbfall zu zahlen, um die Freiheit nachzusuchen und für sie zu zahlen sowie von den Kindern den landesüblichen Zwangsdienst in Natura oder in Geld zu leisten. 2. Den Eheleuten Pieper werden die zwei im Sieker Feld, am Weg von Bielefeld nach Sieker gelegenen Grundstücke übertragen, das eine im Umfang von 6 Morgen 120 Quadratruten, das andere von 1 Morgen 52 Quadratruten. Die Miete für diese beiden Grundstücke ist von den Bielefelder Taxatoren, Feldbaurichter Brincker und Colon Sieckermann zu Brackwede, auf 15 Rtl., der Wert der Grundstücke auf 375 Rtl. taxiert worden. Die Eheleute Pieper erhalten den Grund gegen eine jährlich auf Michaelis fällige Pacht von 11 Rtl. in alten Pistolen und zwei Rauchhühner. Weiter haben sie jetzt einen Weinkauf oder Auffahrt von 25 Rtl. in Gold zu geben, wie auch bei jedem neu einkommenden Gatten den Weinkauf zu dingen. 3. Die Pachtzahlung hat in Gold zu erfolgen und muß samt den Hühnern pünktlich zu Michaelis geleitet werden, andernfalls darf sich der Gutsbesitzer am Vermögen der Eigenhörigen, das ihm gänzlich pfandweise verhaftet bleibt, bezahlt machen. 4. Da die beiden Grundstücke freiadelig sind, von ihnen also nur die gutsherrlichen Abgaben zu zahlen sind, haben die Eigenhörigen, insbesondere wenn sie andere belastete Grundstücke erwerben, darauf zu achten, daß die beiden freiadeligen Grundstücke ungeschmälert in ihrem Zustand bleiben. 5. Die Eheleute Pieper verpflichten sich, noch in diesem Jahr ein Wohnhaus auf eines der beiden Grundstücke zu setzen und auch im Fall, daß sie anderen Grund erwerben, dort zu lassen. Für den Raum, den sie benötigen, wollen die Eheleute Pieper die bisherige Pächterin Althoffs, die die Grundstücke noch bis Michaelis in Besitz hat, schadlos halten. Die Pachtzahlung für Pieper beginnt Michaelis 1793. 6. Der Freiherr von Spiegel erläßt den beiden ältesten Kindern der Eheleute Pieper den Zwangsdienst und schenkt ihnen vom Weinkauf 20 Rtl. Gold, die zum Hausbau verwandt werden sollen. |
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Archiv | ![]() |
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Bestand | ![]() ![]() |
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Benutzungsort | LWL-Archivamt für Westfalen | |||||||
Überlieferungsart | Ausf.‑Perg. | |||||||
Siegel | Aufgedrücktes Siegel des E. Spiegel von Pickelsheim, datiert Schweckhausen 22. Juni 1782; Unterschrift des Friederich Wilhelm Schulze, Spiegelscher Rentmeister; Namenskreuze von Johann Henrich Pieper und Anne Ilsabein Jenert, beglaubigt am 7. März 1782 durch Brune, kgl. preuß. Beamter am Amt Brackwede, anh. Siegel in Holzkapsel. | |||||||
Systematik |
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Datum Aufnahme | 2011-01-23 | |||||||
Aufrufe gesamt | 4252 | |||||||
Aufrufe im Monat | 5 | |||||||
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