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Regest |
Datum |
1662-06-30 Suche DWUD Suche Portal |
Datum Bestand: früher
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später
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Titel/Regest |
Herman von Neheim [Nehem], Domscholaster zu Osnabrück, bekundet, dass er der Zersplitterung seiner von Schulden belasteten Güter zugesehen, um keinen Gläubiger zu kurz kommen zu lassen. Er habe sich aber die Restquote vorbehalten und diese laut aufgerichtetem Vergleich an seinen Schwager und an seine Schwester, an die Eheleute Franz Bodelschwing zu Ickern und Gertrud Engele von Neheim verkauft. Nachdem diese die Rekognition nicht gezahlt, hätte er sie von deren Schwiegersohn Dietherich Quadt von Landscron ausbezahlt erhalten. |
Vermerke |
Das schöne Siegel ist erhalten |
Archiv |
Loburg (Dep.) |
Bestand |
Ober- und Niederwerries, Urkunden | alle Regesten |
Signatur |
578 |
Benutzungsort |
LWL-Archivamt für Westfalen |
Überlieferungsart |
Siegel und Name |
Systematik |
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Datum Aufnahme |
2011-01-17 |
Aufrufe gesamt |
2268 |