Regest

Datum 1781-11-20 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Nachdem der frühere Sachverlauf auseinandergelegt ist, wird folgendes vereinbart:

Die von elverfeldt-beverfördische Vormundschaft tritt dem Freiherrn Johan Giesbert von Düngelen und dessen Sohn Ferdinand Freiherrn von Düngelen zur Wiesche ab: Die gerade Hälfte des hochsteder und greveler Korn- und blutigen Zehnten, der von der clevischen Lehenkammer relevierenden Elten Kampe und Gute Wiese und zahlt dem Freiherrn von Düngelen zur Wiesche 3.000 Taler in Louis d'or. Sie extradiert die einschlägigen Briefschaften, - alles aber nur in Bezug auf den Freiherrn von Düngelen zur Wiesche und darf, falls die Linie von Düngelen zu Dalhausen erlöschen sollte, keine weiteren Ansprüche für sich daher derivieren.

Dagegen beläßt der Freiherr von Düngelen zur Wiesche den Minderjährigen von Elverfeldt-Beverförde im ungestörten Besitz der lehenbaren Güter Horstmar und Nienborg, verzichtet auch auf weitere eventuelle Erbansprüche wegen Perzepten, Fideicommissfolge usw.
Vermerke Hinter der Jahreszahl 1728 steht ein Fragezeichen und: (1775)
Archiv   Loburg (Dep.)
Bestand   Horstmar-Nienborg, Urkunden |   alle Regesten
Signatur Urk. 339a
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Es siegeln und unterschreiben die beiden v. Dungelen
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.6   1750-1799
Datum Aufnahme 2011-01-17
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