Regest

Datum 1569-12-14 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Johannes Swollingen, Lizentiat der Rechte, Priester und Kanoniker, Dekan des Kollegiatstifts St. Andreas in Köln, Generalvikar des erwählten Erzbischofs Salentin von Köln sowie Kommissar bei Translationen und Tauschen von Benefizien und Kirchenämtern in der Stadt und Diözese Köln und in dieser Eigenschaft vom Erzbischof zur Ausstellung von besiegelten Urkunden ermächtigt, ist vom erwählten Erzbischof Salentin am 06.09.1568 mit der Prüfung der Stiftungen und Pfründen an den geistlichen Anstalten der Kölner Diözese beauftragt worden und darf diese bestätigen, einziehen oder übertragen (Die Urkunde vom 06.09.1568 ist wörtlich inseriert). Nun hat sich Helmicus Dobbe, Besitzer der Burg zum Vogelsang(-ck) und Erbe der verstorbenen Eheleute Wilhelm und Margaretha Dobbe, an den Kommissar Swollingen mit der Bitte gewandt, laut vorgelegtem Vertrag des Präsentationsrecht der Vikarie des Amandusaltars in der Pfarrkirche zu Datteln (Dattelensis) auf die Inhaber der Burg Vogelsang zu übertragen und hierzu eine Vorladung an Bernhard de Westerholte zu Lembeck und dessen Frau Bilia de Aldenboichem sowie alle diejenigen ergehen zu lassen, die Anspruch auf das Präsentationsrecht zu haben glauben. Der Kommissar Swollingen hat daraufhin die Genannten zu einem bestimmten Termin vor sich geladen. An dem festgesetzten Termin erschien Johannes Moellman, Kanoniker des Kollegiatstifts St. Aposteln zu Köln als Anwalt des Helmicus Dobbe und hat den Vertrag über die Übertragung der Vikarie vorgelegt, der als Transfix an dem Ladungsbrief befestigt war. Der Anwalt übergab auch ein von Bernhard de Westerholte besiegeltes und von Magister Gerhard Hoffschleger aus Bocholt (Boicholdiensis), Baccalaureat der Rechte und kaiserl. Notar, beglaubigtes Schreiben, in dem Bernhard de Westerholte um die Bestätigung des Vertrages bittet. Da nun auf die Vorladung kein weiterer Berechtigter erschienen ist und Bernhard de Westerholte sein Einverständnis gegeben hat, überträgt der Kommissar Swollingen das Präsentationsrecht der Vikarie den Erben des Wilhelm Dobbe und Inhabern der Burg Vogelsang. Der Aussteller lässt die Urkunde von seinem Schreiber und Notar ausfertigen und unterschreiben und siegelt mit dem großen Siegel der Offizialats der Kölner Kurie.

Zeugen: Stephan de Westerholtt zu Recklinghausen (Recklinckhusen) und Adolph Wesselinck zu Gennep (-pp).
Archiv   Havixbeck
Bestand   III Lüttinghof, Urkunden |   alle Regesten
Signatur 19
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausf.-Perg., Siegel ab, Unterschrift und Signet des apostol. Notars Godfridus Alstede aus "Bortroppe", Unterschrift des Johannes Ghyr, Dekan und Sigillifer primarius, lateinisch.

Rückseite: Signatur (L No. 65)

Dabei: Abschrift 19. Jh.
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2011-01-17
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