Regest |
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Datum |
1670-03-03 ![]() ![]() |
Datum Bestand: ![]() ![]() |
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Ausstellungsort | Fulda | |||||||
Titel/Regest | Der reichsfreihochedelgeborene Caspar von Buchholtz, Obristwachtmeister, tritt seinem Sohn Franz Caspar von Buchholtz, um seine standesgemäße Heirat zu befördern, die Hälfte der adeligen Burg zu Müs (Muesz) und Großenlüder (Lüder) mit allem Zubehör ab. Von dieser Hälfte hat der Sohn seiner Schwester, so lange diese ledig bleibt, jährlich 24 Rtlr. zu geben und sie bei einer Heirat standesgemäß auszustatten. Dem Vater verbleibt die andere Hälfte. Der Vater wird künftig bei seinen Kindern leben, die ihn zu versorgen haben. Als Kostgeld übergibt er die Hälfte des Besitzes zu Müs. Am 5. März genehmigt der Abt zu Fulda diesen Vertrag und siegelt mit den Vertragspartnern, die auch unterschreiben. Ausf.-Papierbogen, 3 aufgedrückte Siegel, 2 Unterschriften. Rückseite: Inhaltsvermerk. Altsignatur V 40 Laut Vermerk auf dem Umschlag der Urkunde ist diese 1845 an den Grafen von Bocholtz gelangt. Ein Zusammenhang zwischen dieser hessischen Familie von Buchholtz mit den rheinisch-westfälischen von Bocholtz besteht nicht. |
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Archiv | ![]() |
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Bestand | ![]() ![]() |
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Signatur | P Urk. 309 | |||||||
Benutzungsort | LWL-Archivamt für Westfalen | |||||||
Projekt | ![]() |
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Systematik |
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Datum Aufnahme | 2010-10-13 | |||||||
Datum Änderung | 2011-01-18 | |||||||
Aufrufe gesamt | 4492 | |||||||
Aufrufe im Monat | 1 | |||||||
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