Regest |
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Datum |
1587-04-11 ![]() ![]() |
Datum Bestand: ![]() ![]() |
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Titel/Regest | Vor Vogt und Schöffen des Gerichts zu Gladbach macht auf Antrag des Merthen Karckens, Vogt zu Viersen, als Anwalt des Junkers Jelis von Bocholtz der Notar Magister Tylmann Stuper eine Aussage über die Eheberedung, die Anfang Juli 1579 zwischen Jelis von Bocholtz und Margreta von Bocholtz verhandelt wurde. Er erklärt, dass Margretas Brüder Egbert und Johann von Bocholtz versprochen hätten, nach dem Tod des Vaters, der nicht mehr als 10.000 Gulden als Brautschaft geben wollte, der Schwester noch einmal 1.500 Gulden zu zahlen, und hierüber auch eine Obligation ausgestellt hätten, von der allerdings nur das Konzept vorliegt. Er macht diese Aussage, weil dieses Verprechen von den Brüdern von Bocholtz bestritten wird. Henrich von Volraidt gen. Meuter, Vogt zu Gladbach, und die Schöffen siegeln. Ausf.-Papier, 2 aufgedrückte Siegel ab, Unterschrift des Notars Wilhelm Winckelhausz. Rückseite: Inhaltsvermerk. Altsignatur III 13 |
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Archiv | ![]() |
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Bestand | ![]() ![]() |
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Signatur | P Urk. 123 | |||||||
Benutzungsort | LWL-Archivamt für Westfalen | |||||||
Projekt | ![]() |
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Systematik |
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Datum Aufnahme | 2010-10-13 | |||||||
Datum Änderung | 2011-02-18 | |||||||
Aufrufe gesamt | 1834 | |||||||
Aufrufe im Monat | 12 | |||||||
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