Regest

Datum 1585-03-16 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Roermond
Titel/Regest Die Streitigkeiten zwischen Gylis von Bocholt, kgl. Spanischer Rat und Drost zu Kriekenbeck, als Ehemann der Margareta von Bocholt, einerseits und seinen Schwägern Johan von Boecholt und Egbert von Boecholt wegen Forderung des ersteren aus der Heiratsverschreibung vom 3.07.1579 werden vor dem Hof von Geldern in folgender Weise beigelegt. Johan und Egbert haben ihrem Schwager Gylis 12.000 Karolusgulden zu zahlen. Als Unterpfand sollen ihm dafür das Gut zu Beckrath in der Herrlichkeit Wickrath gen. Cambrighs Hof und ein Lehngut in Kirchherten im Amt Kaster gen. Hontz Lehen, das gegen 40 Malter Hafer und 10 Kapaunen in Erbpacht ausgegeben ist, eingeräumt werden. Die Güter, für die 5.000 Gulden berechnet werden, können von den Brüdern binnen vier Jahren zurückgekauft werden. Erfolgt der Rückkauf nicht, bleibt Gylis Eigentümer der Güter. Für die übrigen 7.000 Gulden sollen die Brüder jeweils zur Hälfte Verschreibungen auf ihre Güter ausstellen und jährlich 6 % Zinsen an St. Andreas zahlen. Johan soll seinem Schwager für seine 3500 Gulden den Hof Stegen zu Lobberich verschreiben. Egbert soll für seine 3.500 Gulden den Hof Wolffsbosch und den Hof op gen Weertghen verschreiben. Gylis soll außerdem den hellicht van steen, soe nach tot Lobbrich vuerhanden mit nach vier goede tymmerholteren erhalten. Wenn die Brüder Korn von Warloe aus dem Land Kessel erhalten, das laut der Heiratsverschreibung eigentlich dem Drosten zusteht, soll dieser dafür entschädigt werden. Bestehen bleibt die Forderung des Drosten in Höhe von 1.000 Talern und die Aussteuerung für seine Frau. Falls der Droste es wünscht, sollen ihm seine Schwäger wegen des Heyer Zehnten eine Verschreibung über 1.000 Goldgulden ausstellen. Die darüber ausgestellte Urkunde soll tot sein ebenso die Quittung, die die von Hoochsaxen wegen der Brandschatzung erhalten haben. Jede Seite erhält eine Ausfertigung des Vertrags.

Abschrift, Papier.

Dabei: Auszug aus der Heiratsverschreibung.

1587 Februar 24

Wegen der Einkünfte aus den verpfändeten Gütern, die nicht die Zinsen decken, wird vereinbart, dass über die Einkünfte Rechnung abzulegen ist. Die Obligation auf Johan Rofftesch zu Warloe über 2 1/2 Malter Roggen und einen Goldgulden, die Johan und Egbert dem Drosten übergeben haben, ist von Egbert halb abgelegt worden, woraus sich Streitigkeiten erhoben haben, die durch Übergabe einer anderen Obligation über 2 1/2 Malter Korn beigelegt werden. Dem Drosten sollen die acht Taler aus der Rechnung zu Loevenich und 21 Malter Hafer zu Kirchherten gezahlt werden. Die Brüder sollen dem Johan Metteler zu Beckrath 20 Taler als Baulohn geben.

Altsignatur III 12
Archiv   Hinnenburg
Bestand   P Familie von Bocholtz |   alle Regesten
Signatur P Urk. 115
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-02-18
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