Regest |
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Datum |
1589-11-20 ![]() ![]() |
Datum Bestand: ![]() ![]() |
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Ausstellungsort | Köln | |||||||
Titel/Regest | Die Eheleute Weinandt Raths von Frentz zu Fliesteden (Fleistein) und Maria Gülich einerseits und die Brüder Weinandt und Arnold Raths von Frentz zu Schlenderhan andererseits haben bisher verschiedene Güter und Einkünfte gemeinsam besessen, die nunmehr in zwei gleiche Hälften geteilt worden sind. Den Brüdern Weinandt und Arnold Raths von Frentz sind dabei zugefallen der Hof Oberkassel (Oberkaszell) im Amt Linn (Lindt) mit der Gerechtigkeit uff dem vahr zu Düsseldorf, der Hof auf dem Rolandt, dazu der Hof zu Stieffenberg. Die Eheleute Weinandt Raths von Frentz und Maria Gülich erhalten den Hof auf der Angstell, das Haus zu Düsseldorf mit dem Kamp von einem Morgen beim Stadtgraben, mit dem Stockkamp, weiter 4 1/2 Gewalt auf dem Flinger Busch samt der Grafschaftsgewalt, eine kleine Wiese hinter Flingern, einen Kamp auf dem Stalen von ungefähr drei Morgen, zwei Gewalt Heuland Kaerenbroich, dazu den Hof in Derendorf und den Hof zu Uerdingen samt den Renten zu Kaldenhausen und Friemersheim (Freimerszem). Da aber die Güter zum Teil wegen des Kriegswesens keine Erträge bringen, sollen in den nächsten sechs Jahren ihre Einkünfte von beiden Seiten gleich geteilt werden. Wer ein ihm zugefallenes Gut allerdings günstiger verpachten kann, darf den Mehrgewinn für sich nehmen. Bei Verkauf eines Gutes innerhalb der sechs Jahre, muss dessen Ertrag eingerechnet werden. Die Beteiligten unterschreiben und siegeln.Abschrift, Papier, angemodert. Rückseite: Inhaltsvermerke. |
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Archiv | ![]() |
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Bestand | ![]() ![]() |
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Signatur | E Urk. 170 | |||||||
Benutzungsort | LWL-Archivamt für Westfalen | |||||||
Projekt | ![]() |
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Systematik |
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Datum Aufnahme | 2010-10-13 | |||||||
Aufrufe gesamt | 3101 | |||||||
Aufrufe im Monat | 11 | |||||||
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