Regest

Datum 1524-12-06 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(sente Clays dage)
Titel/Regest Goert van Boecholt und seine Frau Maria van Buschfelt verpachten dem Johan Luytgens und seiner Frau Aeletgen auf 12 Jahre die Kaetmühle mit dem zugehörigen Kamp. An Pacht sind jährlich 26 Malter Roggen vierteljährlich, weiter zwei Malter guten Malzes und zwei Malter verckens koers sowie vier Quart Rübenöl (roebolys) und 400 Rübkuchen (roebkoecken), wenn diese verlangt werden, schließlich einen Wecken von einem Sester Weizen, halb zu Ostern und halb zu Pfingsten, zu zahlen. Bei Arbeiten an der Mühle soll Junker Goert das Material stellen und die Zimmerleute entlohnen, Jan hat sie zu beköstigen. Das Mühlenhaus soll Jan auf eigene Kosten unterhalten. Arbeiten am Mühlenteich sollen Goert und Jan zu gleichen Teilen bezahlen. Von den 10 Gulden, die Jan bezahlt hat, soll er fünf Gulden zurückerhalten, wenn er die Pacht nach sechs Jahren aufgeben sollte. Vom Fischfang soll Jan dem Junker abgeben. Baut Jan eine Scheune, kann er diese nach Ablauf der Pacht abbrechen und verkaufen. Als Bürgen haben Jan und Aeletgen gesetzt Peter Meertz und Thyesken Syben. Dedingsleute sind gewesen auf Seiten des Junkers Koen to Gruythusen und Goert, sein Bastardbruder, und von Seiten Jans Derick Lamen, Wylm Raebetz und sein Bruder Luyt. Die Pacht beginnt am kommenden Tag von St. Johanns Geburt.

Ausf.-Papier, Chirograph über A B C D untere Hälfte.

Darunter: 1533 August 4 Verlängerung der Pacht für 8 Jahre durch Junker Goertz Witwe van Buschfelt und seinen natürlichen Bruder Goert als Vormünder der Kinder.
Archiv   Hinnenburg
Bestand   E Rheinische Güter |   alle Regesten
Signatur E Urk. 6
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.1   1500-1549
Datum Aufnahme 2010-10-13
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