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Regest |
Datum |
1821-02-10 Suche DWUD Suche Portal |
Datum Bestand: früher
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später
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Ausstellungsort |
Hannover |
Titel/Regest |
Georg IV., König des vereinigten Reichs Großbritannien und Irland, auch König von Hannover, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg etc., belehnt nach dem Tod seines Vaters König Georg III. als regierender Landesherr des Fürstentums Braunschweig-Lüneburg Calenbergischen Anteils den königlich preußischen Kammerpräsidenten Wilhelm August von Grapendorf und seine männlichen Leibeserben mit einem Hof und zwei Kottstätten in dem Dorf Luthe und zwei Wisch-Plecken in der Blumenauer Marsch bei der Glocks-Kuhle und noch mit einem Hof und Haus zu Moringen mit 7 Hufen Landes zu Reinsen auf dem Feld, weiter mit zwei Meyerhöfen und neun Kotthöfen im Dorf Sehlde und zwei Burghöfen zum Lauenstein, auch mit einem Hof zu Klebecke, weiter mit einem Meyerhof und vier Hufen Landes zu Hemmendorf im Gericht Lauenstein, schließlich noch mit einem Haus und Hof in Moringen an der Mauer und mit einer Hufe Landes und Garten vor Moringen, wie diese Güter zuvor die von Mandelsloh im Fürstentum Braunschweig-Calenbergischen Anteils besessen haben und von diesen heimgefallen sind. Die Lehnsträger haben den Lehnseid geschworen. Der Aussteller lässt mit seinem großen Siegel siegeln. |
Vermerke |
Rückseite: Inhaltsvermerk, Stempel einen Thaler, vier Gulden fünf d.; Signatur (Litt. XIII 3). |
Archiv |
Abbenburg |
Bestand |
A Altes Archiv, Urkunden | alle Regesten |
Signatur |
166 |
Benutzungsort |
LWL-Archivamt für Westfalen |
Altsignatur |
A III 15 |
Überlieferungsart |
Ausf.-Perg.blatt, Unterschrift der königlichen Großbritannisch-Hannoverschen zum Cabinetsministerio verordneten General-Gouverneur und Geheimen Räthe Decken und Bremer. |
Siegel |
anh. Siegel in Metallkapsel |
Projekt |
Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) |
Systematik |
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Datum Aufnahme |
2010-10-13 |
Aufrufe gesamt |
4656 |
Aufrufe im Monat |
8 |