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Regest |
Datum |
1595-11-06 Suche DWUD Suche Portal |
Datum Bestand: früher
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später
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Titel/Regest |
Vor Derick van Cewick, Statthalter, dann Berndt op Nerefoerth und Peter Schae und weiter sämtliche Schöffen der freien Herrlichkeit Hörstgen, erklärt Cornelis van Sundert, vereideter laufender Bote der Stadt Wesel, als Bevollmächtigter der Eheleute Peter van Halen und Aeltgen unter Vorlage seiner von der Stadt Wesel am 7.07.1590 ausgestellten Vollmacht, dass Peter van Halen und Aeltgen von den Eheleuten Niclas van Weesick und Wilhelma, Bürger in Wesel, 600 Taler, den Taler zu 30 Stüber, den Stüber zu 21 Pfennig (?) gerechnet, erhalten haben und ihnen dafür eine Rente von 36 Talern aus ihrem Hof Steemans im Gericht und der Herrlichkeit Hörstgen verschreiben, die jährlich an Martini zu zahlen ist. Den Eheleuten Peter und Aeltgen bleibt die Ablösung der Rente vorbehalten. Falls diese Ablösung in den nächsten sechs Jahren nicht erfolgt, ist das dem Herrn des Gerichts anzuzeigen und um weitere Fristung zu bitten. Die Aussteller siegeln mit dem Schöffensiegel. |
Vermerke |
Rückseite: Inhaltsvermerk. |
Archiv |
Abbenburg |
Bestand |
A Altes Archiv, Urkunden | alle Regesten |
Signatur |
135 |
Benutzungsort |
LWL-Archivamt für Westfalen |
Überlieferungsart |
Ausf.-Perg., Schäden durch Feuchtigkeit und Mäusefraß mit Textverlust |
Hinweise |
Aus: Bestand A Akte O II. |
Siegel |
anh. Siegel ab. |
Projekt |
Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) |
Systematik |
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Datum Aufnahme |
2010-10-13 |
Aufrufe gesamt |
2472 |
Aufrufe im Monat |
36 |