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Regest |
Datum |
1189 Suche DWUD Suche Portal |
Datum Bestand: früher
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später
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Titel/Regest |
Das Kapitel der Kirche der Muttergottes zu Enger [Angarien] bestätigt, dass Burchard von Belcha seine Erbschaft in Otaghusen mit Bewilligung seines Sohnes Rehinbo zum Heil seiner Seele der Kirche der Muttergottes zur Nutznießung der Kanoniker übergeben hat. Sollte aber der nach Jerusalem gereiste Nachfolger dieser Güter den Vertrag nicht bestätigen, so kann er selbe ohne Anstand wieder zurück erhalten. Die Tochter mit ihrer Nachkommenschaft soll nie von diesen Gütern vertrieben werden, so lange sie den hergebrachten Tribut bezahlt. Sie hat jährlich drei Madien Weizen und ein Schwein oder den Wert davon mit zwei Schillingen zu verreichen. Die Eigenbehörigen von dem Geschlecht Hovekan haben jährlich zwei Nammos zu verreichen, das Hausgerät können sie mit zwei Schillingen ablösen und geben das beste Kleid, was sie haben. Die von dem Geschlechte Hazzikan geben jährlich ebenfalls zwei Nammos und für das Hausgerät zwei Schillinge; wenn sie heiraten, müssen sie sich mit zwei Schillingen frei machen. |
Sonstige Beteiligte |
Gerhard, Advokat (Zeuge) / Heinrich, Priester (Zeuge) / Robert, Küster (Zeuge) / Radolf, Kellner (Zeuge) / Florin (Zeuge) / Friederich von Speincha (Zeuge) / Heinrich von Blonchena (Zeuge) |
Archiv |
Herford, Stift St. Johann und Dionys |
Bestand |
Urkunden | alle Regesten |
Signatur |
7 |
Benutzungsort |
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen |
Bestellsignatur |
Stift St. Johann und Dionys, Herford - Urkunden, Nr. 7 |
Bemerkungen |
Zu bestellen: PRU 112 |
Material |
Pergament |
Überlieferungsart |
Original |
Siegel |
Siegel abgelöst. Siegelführer: Kapitel der Kirche von Enger. |
Siegelankündigung |
1 |
Projekt |
Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) |
Systematik |
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Datum Aufnahme |
2010-07-15 |
Aufrufe gesamt |
11103 |
Aufrufe im Monat |
50 |