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Regest |
Datum |
1317-04-18 Suche DWUD Suche Portal |
Datum Bestand: früher
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später
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(XIIII Kalendas Maii)
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Titel/Regest |
Bischof Theodericus von Paderborn (Paderbornensis) erlaubt dem Kloster Willebadessen (Wilbodessen), um das Kloster auf seinem eigenen Grund eine Stadtbefestigung zu errichten, damit die Umzäunung des Klosters gefestigt und Feinden das Eindringen erschwert wird. Die Stadt (opidum) soll dem Bischof und dem Domkapitel offen stehen, wenn dies zum Nutzen der anderen Städte des Stifts ist, doch soll die Stadt nicht in Fehden verwickelt werden. Hörige des Bischofs, der ihm unterstehenden Stifte und Klöster und seine Ministerialen dürfen nur mit Erlaubnis ihrer Herren dort aufgenommen werden. Sollten Amtleute des Stifts dort beherbergt werden müssen, sollen die Leute ihnen Unterkunft und zwar stroherberge gewähren. Prälaten und Domherren soll der Propst wie bisher angemessen unterbringen und versorgen. Bei feindlichen Einfällen haben die Einwohner auf Mahnung zusammen mit den benachbarten Städten und Dörfern Heeresfolge zu leisten. Das Hochgericht, das Gogericht genannt wird, haben sie wie bisher zu besuchen. Zu den Landesteuern (petitiones generales), die von allen Städten des Stifts einträchtig genehmigt werden, haben sie nach ihrem Vermögen beizutragen. In allen übrigen Dingen, die die Stadt betreffen mögen, haben der Propst und das Kloster volle Entscheidungsfreiheit. Der Bischof behält sich nur die in dieser Urkunde geregelten Punkte vor.
Siegelankündigung des Bischofs. |
Archiv |
Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens, Abteilung Paderborn e. V. |
Bestand |
Urkunden | alle Regesten |
Benutzungsort |
Erzbischöfliche Akademische Bibliothek Paderborn |
Quelle |
Stöwer, Ulrike (Bearb.) | Das Archiv des Vereins für Geschichte und Altertumskunde Westfalens, Abteilung Paderborn e.V. | Nr. 050, S. 57 |
Formalbeschreibung |
Ausf.(A), Perg., Lat. - 1 anh. Siegel: Bischof Dietrich von Paderborn, (Umschrift besch.) - Rückseite: de juribus nostri opidy, L 3a [14. Jh.]/ L [19. Jh.] - Anm.: vgl. Ausf. B (AAVP) und Ausf. C (Archiv von Wrede, Willebadessen, jetzt Archiv des Erzbistums Paderborn mit den Siegeln des Bischofs und des Domkapitels, Rückvermerke wie Ausf. B)
Abschriften: s. WUB IX 1546 Anm. - Druck: WUB IX 1546 Ausf. A, vgl. WZ 107, S. 425, 426 - Regest: INA III 2, S. 187 |
Projekt |
Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) |
Systematik |
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Datum Aufnahme |
2003-12-21 |
Aufrufe gesamt |
9372 |
Aufrufe im Monat |
21 |