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Regest |
Datum |
1543-07-08 Suche DWUD Suche Portal |
Datum Bestand: früher
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später
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(Im jair unß heren duysent vunffhondert dryeundveirzich, den achten dach des maindtz july)
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Urheber/Aussteller |
Dechant |
Titel/Regest |
Dechant und Kapitel von St. Andreas zu Köln (collegiater kyrchen zu sent Andreen in Colne) belehnen Barbara von Eickel (Eickell), Profess der Kirche von Marienborn zu Lütgendortmund, Franziskanerorden, als Bevollmächtigte der geistlichen Mutter und des Konvents auftretend, mit dem bei Lütgendortmund gelegenen Zehnten zu Westrich (Westerick), mit dem am 26.06.1489 Wennemar Paschendal und seine Ehefrau Klara belehnt worden waren. Zu zahlen sind jährlich drei rheinische Goldgulden an St. Martinstag (11.11.) ohne Verzug und auf eigene Verantwortung (uff iren kost und anxt). Die Nachkommen der Belehnten sollen der Bezahlung im gleichen Maße nachkommen.
Sollte sich die Zahlung bis zum 6. Januar des Folgejahres (druitzeinmiß alsdan nestvolgende) verzögern, so wird als Strafe ein halber Goldgulden fällig, der zu einer Hälfte der Kirche St. Andreas und zur anderen den Armen des dortigen Hospitals zugehen würde. Bleibt die Zahlung zwei aufeinanderfolgende Jahre im Rückstand, so fällt das Lehen zurück an die Kirche von St. Andreas, die es nach ihren Vorstellungen neu ausgeben, verkaufen oder auch selbst einbehalten kann. Nach dem Tod von Barbara Eickel soll eine vom Konvent bevollmächtigte Person belehnt werden. Wenn die empfangende handt verstirbt, soll sich der Konvent zu mehrer Beständigkeit dem kurfürstlich geistlichen Hofgericht in Köln unterwerfen.
Dechant und Kapitell kündigen das Siegel des Kapitels zu St. Andreas in Köln an. |
Vermerke |
Rückvermerk: Zehnten zu Westrich betreffend |
Sonstige Beteiligte |
Kapitel (Siegler) / Barbara von Eickel, Profess (sonst. Beteiligter) / Wennemar Paschendal (sonst. Beteiligter) / Klara, Ehefrau von Wennemar Paschendal (sonst. Beteiligter) |
Archiv |
Marienborn, Kloster |
Bestand |
Urkunden | alle Regesten |
Signatur |
50 |
Benutzungsort |
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen |
Bestellsignatur |
Kloster Marienborn, Lütgendortmund - Urkunden, Nr. 50 |
Material |
Pergament |
Sprache |
deutsch |
Überlieferungsart |
Ausfertigung |
Siegel |
rundes Wachssiegel in brauner Farbe, Umschrift stark beschädigt; das Siegelbild zeigt St. Andreas, in seiner Rechten ein Kreuz, in der Linken ein Buch haltend: Umschrift: [Sigillum ecclesie sancti Andree Coloniensis ad] CAUSA[S]. Siegelführer: Kapitel zu St. Andreas in köln. Kapitel St. Andreas zu Köln. |
Siegelankündigung |
1 |
Siegel vorhanden |
1 |
Projekt |
Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) |
Systematik |
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Datum Aufnahme |
2010-07-15 |
Datum Änderung |
2011-03-04 |
Aufrufe gesamt |
5239 |
Aufrufe im Monat |
2 |