Regest |
||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Datum |
1313 ![]() ![]() |
Datum Bestand: ![]() ![]() |
||||||
Titel/Regest | Revers der Gebrüder von dem Hayn, wegen der Einlösung des ihnen als Burglehen verpfändeten Zolles auf dem Stenberge zu Müzen. Die Aussteller der Urkunde sind dieselben, wie in den beiden vorigen. Der Zoll ist ihnen anstatt fünf Mark Geldes zu Erb-Burglehen gegeben worden, und soll mit 50 Mark Pfennigen ablöslich sein. Außer Friedrich von Hayn haben Eberhard Culbo und Conrad von Bicken die Urkunde mit besiegelt. des nächsten Tages nach Kreuz-Erfindung |
|||||||
Archiv | ![]() |
|||||||
Bestand | ![]() ![]() |
|||||||
Signatur | 25 | |||||||
Benutzungsort | Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen | |||||||
Bestellsignatur | Fürstentum Siegen, Landesarchiv - Urkunden, Nr. 25 | |||||||
Bemerkungen |
Jetzt Orig. hier 1883 August 1. Dabei Lichtbild, eingesandt am 3. August 1923.Vergl. Acc. 10/1923. (Tagebuch 1923/413). |
|||||||
Sprache | deutsch | |||||||
Siegel | Abschrift, die der Angabe zu Folge nach dem Original gemacht worden ist. Vermutlich um die Mitte des 18. Jhs. angefertigt. (Später ist von Seiten des Königl. Oberbergamtes zu Bonn, das sich im Besitz des Originals befindet, eine unmittelbar von diesem genommene und durch den Prof. Bernd beglaubigte Abschrift eingesandt worden) | |||||||
Projekt | ![]() |
|||||||
Systematik |
|
|||||||
Datum Aufnahme | 2010-07-15 | |||||||
Aufrufe gesamt | 7680 | |||||||
Aufrufe im Monat | 78 | |||||||
|
||||||||
![]() |
Zum Seitenanfang
![]() |