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Regest |
Datum |
1518-04-11 Suche DWUD Suche Portal |
Datum Bestand: früher
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später
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Urheber/Aussteller |
Albrecht, Erzbischof |
Ausstellungsort |
Halle (Saale) |
Titel/Regest |
Erzbischof Albrecht von Mainz teilt den Pfarrgeistlichen seiner Diözese mit, daß er den Konventualen des Klosters Warburg, die von ihrem Prior für die Seelsorge ausgewählt und -gesandt werden, erlaubt, in seiner Diözese dem Herkommen gemäß Spenden zu sammeln, Messen zu feiern, dem Volk zu predigen, Beichten abzunehmen, zum Seelenheil der Verstorbenen ihres Ordens Ablässe zu erbitten (indulgentias approbatas iniunctione pro animabus ex fraternitate ipsorum defunctis petere), Beichten zu hören, Bußen zu verhängen und mit der Formel Clementine dudum libere et licite die Absolution zu erteilen. Die Pfarrgeistlichen sollen die Dominikanermönche freundlich aufnehmen und sie bei ihrer Tätigkeiten ohne Einschränkung gewähren lassen, freilich mit dem Vorbehalt, daß der Pfarrklerus in der Ausübung seines Amtes nicht geschädigt oder beeinträchtigt wird. Nach der Ermahnung, die Verfügungen der Urkunde bis zu deren ausdrücklichen Widerruf zu befolgen (usque ad nostram revocationem expressam), kündigt der Aussteller sein Siegel an.
Die undecima mensis Aprilis. |
Archiv |
Warburg, Dominikanerkloster |
Bestand |
Urkunden | alle Regesten |
Signatur |
107 |
Benutzungsort |
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen |
Bestellsignatur |
Dominikanerkloster Warburg - Urkunden, Nr. 107 |
Material |
Pergament |
Sprache |
lateinisch |
Überlieferungsart |
Ausfertigung |
Zustand |
Schimmelpilz/Stockflecken; Fehlstellen/Löcher |
Siegel |
Der Pergamentstreifen und das große Siegel, dessen (wohl infolge der Lagerung entstandene) Abdruck auf der Rückseite gut zu erkennen ist, sind verloren. |
Siegelankündigung |
1 |
Siegel vorhanden |
0 |
Projekt |
Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) |
Systematik |
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Datum Aufnahme |
2010-07-15 |
Aufrufe gesamt |
3654 |
Aufrufe im Monat |
23 |