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Regest |
Datum |
1434-01-13 Suche DWUD Suche Portal |
Datum Bestand: früher
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später
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(Die vero tridecima mensis Ianuarii)
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Urheber/Aussteller |
Johannes Holthusen, Dekan (Aussteller) / Johannes Volleman (Urheber) |
Titel/Regest |
Johannes Holthusen, Dekan der Kirche des St. Bonifatius in Hameln, vom Papst bestellter Berufungsrichter (iudex appellationis ad infrascripta a sede apostolica specialiter deputatus), transsumiert in einer an die Geistlichen in den Diözesen Mainz, Paderborn, Hildesheim, Osnabrück und Minden sowie andernorts gerichteten Urkunde eine Urkunde Papst Eugens IV. vom 23.05.1433 auf Veranlassung des Johannes Volleman als Bevollmächtigter der Knappen Reyneko, Ghir und Heidenreich von Calenberg (de Calenberge). Darin teilt der Papst dem Dekan mit, daß ihm Reyneko, Ghir und Heidenreich von Calenberg dargelegt hätten, wie Mathias Jode, Kleriker der Diözese Mainz, mit der falschen Behauptung, diese drei Laien hätten ihm bestimmte Geldsummen und andere Dinge zu geben, vor dem Dekan der Kirche des hl. Martin in Heiligenstadt geklagt habe, der sich als Richter über Kleriker und kirchliche Personen in der Stadt und der Diözese Mainz kraft einer päpstlichen Urkunde, die Ad reprimendas deputatum et habere cognoscendi de hiis, qui iudicialem requirunt indaginem specialem beginnt, bezeichnet, die Beklagten vor sich geladen und trotz ihrer vor ihm und zu der erforderlichen Zeit gegen seine Zuständigkeit vorgebrachten Einwände den Prozeß fortgeführt habe, wodurch die Beklagten daran gehindert worden seien, fristgerecht zu appellieren. Deswegen hätten die drei Beklagten ihn, Papst Eugen, gebeten, sie ungeachtet der verflossenen Zeit zu schützen. Zu diesem Zweck erhält der Hamelner Dekan den Auftrag, die Angelegenheit nach Ladung und Anhörung der Beteiligten ohne weitere Appellationsmöglichkeit zu entscheiden und die Urteilsfolge mit Kirchenstrafen zu erzwingen. Zeugen, die sich aus Haß oder Furcht entziehen, sind mit den gleichen Mitteln und ohne Appellationsmöglichkeit zur Aussage zu zwingen. Nach Entgegennahme dieses päpstlichen Auftrags sei der Aussteller durch den gen. Johannes um die Ladung des Mathias Jode und anderer Beteiligter sowie um eine Verfügung (inhibitionem) gegen diese ersucht worden. Infolgedessen beauftragt er die Adressaten bei Strafe der Exkommunikation, den Mathias und andere Beteiligte mit einer für drei Ladungen geltenden, bei Mißachtung Rechtsverluste nach sich ziehenden Ladung (una citatione pro tribus et peremptorie) auf den zwölften Tag nach der Ladung, sofern dies ein Gerichtstag (dies iuridica) ist, andernfalls auf den folgenden Gerichtstag zu laden, in der Kurie des Ausstellers in Hameln oder vor seinem Bevollmächtigten zu erscheinen und eines gerichtlichen Verfahrens gewärtig zu sein, gleich, ob sie erscheinen oder nicht. Außerdem verbietet er dem Dekan in Heiligenstadt sowie dem Mathias und anderen Beteiligten, etwas zum Nachteil seiner Gerichtsbarkeit (in preiudicium nostre iurisdictionis) zu unternehmen. Für den Fall, daß dies geschieht, setzt er die Sache vorsorglich in den vorherigen Stand ein (in statum pristinum). Die Empfänger sollen über den Tag der Ausführung und ihre weiteren Handlungen schriftliche Nachricht geben.
Siegelankündigung des Ausstellers und Ankündigung der Unterzeichnung durch Ghiseler, den Notar des Magisters Eberhard (magistri Everhardi).
Zeugen: Arnold Lorebere und Johannes Prael, beide Priester der Diözese Minden. |
Sonstige Beteiligte |
Eugen IV., Papst (sonst. Beteiligter) / Reyneko von Calenberg, Knappe (sonst. Beteiligter) / Ghir von Calenberg, Knappe (sonst. Beteiligter) / Heidenreich von Calenberg, Knappe (sonst. Beteiligter) / Mathias Jode, Kleriker (sonst. Beteiligter) / Ghiseler, Notar (sonst. Beteiligter) / Eberhard, Magister (sonst. Beteiligter) / Arnold Lorebere, Priester (Zeuge) / Johannes Prael, Priester (Zeuge) |
Archiv |
Warburg, Dominikanerkloster |
Bestand |
Urkunden | alle Regesten |
Signatur |
82 |
Benutzungsort |
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen |
Bestellsignatur |
Dominikanerkloster Warburg - Urkunden, Nr. 82 |
Material |
Pergament |
Sprache |
lateinisch |
Überlieferungsart |
Ausfertigung |
Zustand |
Schimmelpilz/Stockflecken; Fraßspuren: Schadinsekten/Nagetiere; Fehlstellen/Löcher |
Siegel |
Im Falz der wieder aufgefalteten, knappen, beschnittenen Plica Einschnitt für die Besiegelung mit einem anhängenden Siegel, dieses jedoch nicht vorhanden. Unterschrift des Ghiseler, Notar des Magisters Eberhard. |
Siegelankündigung |
1 |
Siegel vorhanden |
0 |
Projekt |
Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) |
Systematik |
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Datum Aufnahme |
2010-07-15 |
Datum Änderung |
2010-11-25 |
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