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Regest |
Datum |
1612-12-05 Suche DWUD Suche Portal |
Datum Bestand: früher
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später
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(ipso die Conceptionis B. Marie Virginis, ist der fünfte tagh monats Decembris neuen Calenders)
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Ausstellungsort |
Corvey [Höxter-Corvey] |
Geoposition |
Google Maps OSM | 51.77889335737365 (NS), 9.409918785095215 (EW) (exakt) |
Titel/Regest |
Abt Dietrich, Kellner Herbold, Propst Gerhard und das Kapitel des kaiserlichen freien Stifts Corvey bekunden auf Fürsprache des Kellners Herbold Droste und unter Erwägung, daß der Herboldt Geiling, gewesener kurfürstlich mainzischer Schultheiß zu Fritzlar, zeitlebens sich um das Stift verdient gemacht habe. daß diesem laut Verschreibungsurkunde 20 weitere Jahre zur Verlängerung der Ablösung auf das Hofland und andere Gerechtigkeiten innerhalb und außerhalb der Stadt Volkmarsen samt Zubehör eingeräumt worden seien. Der Schultheiß sei aber bald darauf verstorben und habe seine Rechte an seine Blutsfreunde und Erben, darunter auch Heinemann Droste, Bürgermeister der Stadt Warburg (Wartbergh), Bruder des Stiftskellners, vererbt. Die von Abt Hermann, Prior Johann, Propst Hermann und dem Kapitel ausgestellte Urkunde vom 07.07.1491 (am donnerstage infra octavam visitationis B. Marie) enthalte dazu die wörtlich inserierte Bestimmung: "... wenn der Käufer die Güter insgesamt oder einzeln vergeben, verkaufen oder versetzen will, dann sollen die Bestimmungen der Urkunde (z. B. über das Recht der Wiedereinlösung) sowohl für den Inhaber wie auch für den Vorbesitzer gelten."
Die jetzigen Inhaber der genannten Teilstücke der Hofländereien innerhalb und außerhalb Volkmarsen seien berechtigt, diese zu veräußern. Bei der Ablösung der Ländereien könne dem Stift aber ein Nachteil entstehen, da sie in unterschiedliche Quoten aufgeteilt seien. Daher wollen die Aussteller nun den B. Dietrich Droste anstelle seines Sohnes Heineman Droste aus der Ehe mit einer Geilingstochter dazu einsetzen, die Quoten derjenigen an sich zu bringen, die nach dem Verschreibungsbrief von 1491 berechtigt sind, diese zu veräußern, und die dies über kurz oder lang tun wollen. Die Partikularinteressenten sollen an keinen anderen als B. Dietrich Droste ihre Quoten veräußern oder versetzen. Die Aussteller leisten Währschaft für die Einhaltung der Bestimmungen des Zessionsbriefes.
Siegelankündigung von Abt und Kapitel. |
Archiv |
Kogelnberg-Volkmarsen, Amt |
Bestand |
Urkunden | alle Regesten |
Signatur |
48 |
Benutzungsort |
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen |
Bestellsignatur |
Amt Kogelnberg-Volkmarsen, Nr. 48 |
Material |
Pergament |
Sprache |
deutsch |
Überlieferungsart |
Ausfertigung |
Siegel |
Siegel des Abtes (gut erhalten); Siegel des Kapitels (leicht beschädigt) |
Siegelankündigung |
2 |
Siegel vorhanden |
2 |
Projekt |
Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) |
Systematik |
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Datum Aufnahme |
2010-07-15 |
Datum Änderung |
2011-02-21 |
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4061 |
Aufrufe im Monat |
57 |