Regest

Datum 1511-10-24 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Schloß Brühl
Titel/Regest Hans von Stockhausen (Stogkhusen) bekennt, daß er von Erzbischof Philipp von Köln etc. zum Amtmann auf dem Kogelnberg eingesetzt worden ist, laut folgender Urkunde:

Erzbischof Philipp von Köln etc. bekundet, er habe Hans von Stockhausen zum Amtmann auf dem Kogelnberg eingesetzt und ihm Schloß und Amt zu verwahren aufgetragen. Er soll auf dem Kogelnberg wohnen und dem Erzbischof und nach dessen Tod dem Domkapitel in Vertretung eines einträchtig zu wählenden Nachfolgers, was durch eine offene besiegelte Urkunde nachgewiesen werden soll, treu dienen und jederzeit mit vier oder fünf Pferden nach den Anweisungen des Erzbischofs folgen, falls es ihm angemessen erscheint. Auch soll er das Gute fördern, Schaden abwenden, die Untertanen über die alten Gewohnheiten hinaus nicht beschweren lassen, sondern sie nach Kräften in ihrem Recht beschirmen und verteidigen, auch jedermann Recht widerfahren lassen. Er soll alles halten, wie er es eidlich gelobt hat, wofür er seinen Reversbrief gegeben hat. Damit der Amtmann seine Aufgaben erfüllen kann, erhält er das Amt Kogelnberg mit allen Einkünften, Renten und Nutzungen, auch die Gefälle des Freistuhls zu Volkmarsen, so lange er Amtmann ist, zu seinem Gebrauch ohne Abrechnung, wie es ihm verschrieben ist. Der Amtmann darf verpfändetes Gut oder Einkünfte wieder einlösen, die dafür aufgewandten Gelder sollen ihm nach Abrechnung ersetzt werden. Wenn Fehde entsteht und der Amtmann über die übliche Besatzung hinaus Leute braucht, soll er für deren Verpflegung eine Beihilfe erhalten. Auch soll der Amtmann jähtlich die (kölnische) Hofkleidung (hoffkleydung) erhalten wie andere Amtleute, dazu wenn er am Hof des Erzbischofs ist, Futter, Nägel und Hufeisen für die Pferde. Wenn er im Dienst des Erzbischofs gerüstet steht und Schaden erleidet, soll er schadlos gehalten werden, auch wenn er im Auftrag des Stifts Reisen unternimmt, sollen ihm die Zehrungskosten erstattet werden.

Siegelankündigung des Erzbischofs.

Gegeben zu Schloß Brühl 1511 Okt. 24 (fritag nach sanct Severinstag).

Den Kogelnberg zu bewohnen und das Amt zu verwalten, verspricht Hans von Stockhausen, wie er es dem Erzbischof geschworen hat und wofür er Bürgen gestellt hat.

Siegelankündigung des Ausstellers am gleichen Datum wie die Urkunde des Erzbischofs (1511 Okt. 24).
Archiv   Kogelnberg-Volkmarsen, Amt
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 35
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Amt Kogelnberg-Volkmarsen, Nr. 35
Material Pergament
Sprache deutsch
Überlieferungsart Ausfertigung
Siegel Siegel anhängend, Siegelbild verwischt
Siegelankündigung 1
Siegel vorhanden 1
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.1   1500-1549
Datum Aufnahme 2010-07-15
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