Regest

Datum 1507-09-02 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(uf donnerstag des anderen tages nach Sanct Egidientage)
Ausstellungsort Marsberg
Titel/Regest Erzbischof Hermann von Köln, Administrator von Paderborn etc. bekennt, daß er von Abt Franziskus von Corvey die Hälfte der Städte Volkmarsen und Marsberg mit Wiederkaufsrecht gekauft hat, entsprechend des folgenden Kaufbriefes:

Abt Franziskus, Prior Heinemann, Propst Antonius und das Kapitel von Corvey haben aus Not und um Schaden zuvorzukommen, auch um die angefangene Reform zu unterstützen, dem Erzbischof Hermann von Köln etc. die Hälfte der Städte Volkmarsen und Marsberg mit allem Zubehör und hoheitlichen Rechten (gericht, gebot und verbot) für 3500 rheinische Goldgulden verkauft. Ausgenommen sind das, was dem Kloster und der Propstei an Besitz, Rechten und Leuten gehört. Dieses Geld ist bezahlt und wird quittiert. Dafür soll der Erzbischof und das Stift von Köln die Hälfte von Volkmarsen und Marsberg samt Zubehör innehaben und damit ungehindert wie mit eigenem Gut handeln. Doch sollen die Einwohner, Bürgermeister, Ratsleute, Gilden und die Gemeinde der beiden Städte bei ihren alten Gewohnheiten und Rechten gelassen werden, wie auch der Verkäufer die Rechte der Städte unberührt gelassen hat. Ausgenommen sind Besitz, Rechte und Leute des Klosters und der Propstei, Corvey behält sich das Wiederkaufsrecht für 3500 Goldgulden vor. Wenn es den Wiederkauf tun will, soll es das dem Erzbischof 1/2 Jahr vorher öffentlich verkünden oder dem Zöllner in Bonn mitteilen. Der Wiederkauf soll mit eigenem Geld zu keines Dritten Nutzen geschehen, auch soll er keinem Dritten gestattet werden und er soll in der Stadt Volkmarsen stattfinden. Nach erfolgtem Wiederkauf soll die vorliegende Urkunde gegenstandslos sein und die eingelösten Städte wieder ohne Einschränkung dem Stift Corvey gehören. Wenn von Corvey Besitz oder Einkünfte in den Städten verpfändet worden sind, soll der Erzbischof das Recht haben, diese für die Verpfändungssumme wieder einzulösen, wobei auch Corvey dieses Recht haben soll. Die vorliegende Urkunde soll die vorherigen Verschreibungen und Verträge zwischen Corvey und Köln nicht beeinträchtigen.

Ankündigung des Abteisiegels und des großen Konventssiegels.

Bitte an den Papst, diesen Vertrag zu bestätigen.

Der Erzbischof verpflichtet sich, diesen Kaufbrief, auch in Hinsicht auf das Wiederkaufsrecht, zu halten.

Siegelankündigung des Erzbischofs, Siegelbitte an Dechant und Kapitel von Köln, Siegelankündigung desselben (sigillum ad causas).
Archiv   Kogelnberg-Volkmarsen, Amt
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 33
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Amt Kogelnberg-Volkmarsen, Nr. 33
Überlieferungsart Abschrift, Beglaubigte Abschrift vom Original durch Notar Jos. Ernest Kappen, Corvey 20. Juni 1735
Siegel Stempel und aufgedrücktes Signet-Siegel
Siegelankündigung 1
Siegel vorhanden 1
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.1   1500-1549
Datum Aufnahme 2010-07-15
Datum Änderung 2010-11-29
Aufrufe gesamt 4935
Aufrufe im Monat 1332