Regest

Datum 1502-12-27 / 1503-01-02 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Abt Hermann, Prior Heynemann, Propst Udalricus und das ganze Kapitel von Corvey bekennen, daß sie dem Erzbischof Hermann von Köln und Administrator des Stiftes Paderborn etc. mit diesem Brief den Corveyer Teil an dem Schloß Kogelnberg mit allem Zubehör für 4.323 1/2 rheinische Goldgulden verkauft haben. Von dieser Summe sind 3.323 1/2 Gulden an die Vorgänger im Stift Corvey laut Urkunden von den Runsten gegeben worden. Diese Pfandurkunden wurden mit Zustimmung des Stiftes von Corvey dem Landgrafen Ludwig von Hessen und von diesem an den Erzbischof Dietrich von Köln weitergegeben. Somit ist die Summe laut Vertrag bezahlt. 1.000 Gulden sind dem Stift Corvey jetzt vom Erzbischof von Köln über die erste Summe hinaus bezahlt worden. Das Stift Corvey quittiert den Empfang der Summe. Auf Grund dieses Verkaufs soll der Erzbischof und das Stift von Köln den Corveyschen Teil am Kogelnberg mit Zubehör gebrauchen, nutzen und damit handeln wie mit ihrem eigenen Gut. Der Erzbischof soll auch das Recht haben, den Corveyschen Teil, da er unbebaut und der alte Bau zusammengefallen ist, nach seinen Bedürfnissen wieder aufzubauen (to betymmernde). Wenn der Bau errichtet sei, sollen je zwei Freunde des Erzbischofs und des Stiftes Corvey dazu bestimmt werden, eine gerechte Summe für den Bau zu errechnen, die dann der Kaufsumme zugeschlagen werden soll. Das Stift Corvey behält sich den Wiederkauf des Corveyschen Teils für 4.323 1/2 Rheinische Goldgulden, dazu dem Geld, das der Erzbischof an dem Schloß verbaut hat und das bei einem Wiederkauf der Hauptsumme zugeschlagen werden soll, vor. Wenn Corvey einen solchen Wiederkauf tun will, soll es das dem Erzbischof 1/2 Jahr zuvor entsprechend früherer Urkunden und Verträge öffentlich mitteilen und dann mit eigenem Geld für sich selbst den Wiederkauf tun. Wenn Corvey nach erfolgtem Wiederkauf den Corveyschen Teil am Kogelnberg wieder verkaufen oder sonst veräußern will, soll es ihn dem Erzbischof und Stift von Köln anbieten zu den Bedingungen, wie sie in den früheren Pfandbriefen und Verträgen über die Ganerbschaft das Stift von Corvey und das Stift Köln bereits verpflichten, die dann ohne Einschränkungen gelten sollen.

Ankündigung des Abtsiegels und des großen Kapitelssiegels.

Gegeben 1502 Dez. 27, 1503 dienstages nach Steffani prothomartiris
Archiv   Kogelnberg-Volkmarsen, Amt
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 30
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Amt Kogelnberg-Volkmarsen, Nr. 30
Material Pergament
Sprache deutsch
Überlieferungsart Ausfertigung
Siegel 2 Siegel beschädigt
Siegelankündigung 2
Siegel vorhanden 2
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.1   1500-1549
Datum Aufnahme 2010-07-15
Datum Änderung 2010-09-14
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