Regest

Datum 1571-02-02 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Konrad Nagel, Propst und Kellner [des Stifts] zu Cappenberg, bekennt, dass am 23.04.1554 der verstorbene Propst Hermann Kettler mit Caspar von Schwansbell [d. Ä.?] einen Vertrag über Ländereien und Holzungen geschlossen haben: Das Stift Cappenberg soll das Fischwerk an der Mühle zu Beckinghausen alleine nutzen. Alle Rechte, die Schwansbell daran gehabt haben will, gehen an das Stift Cappenberg über. Die Präsentation des Vikars des St. Margarethen-Altares [der Kirche zu] Methler soll nach dem Tode des von dem Stift präsentierten Vikar künftig alternierend erfolgen. Über den Anteil an dem Erbe des Hermann zu Afferen haben sich beide Parteien ebenfalls verglichen. Schwansbell soll das Fischereirecht in der Vertiefung am Holthauser Mersch wie vor 30/40 Jahren ungehindert durch das Stift Cappenberg ausüben. Das Stift überläßt Schwansbell Gerechtigkeiten bestehend aus Land, Weide, Holzung und Baumbestand im Horstmarer Brocke, wie sie der verstorbene Bernd Kreicke und Johann Liefland genutzt hatten. Schwansbell übergibt dem Stift Cappenberg dafür den Gronenhof mit Garten. Für die Gerechtigkeit, die Liefland im Horstmarer Brocke gehabt hat, soll Schwansbell ihm 6 Scheffelsaat Land geben, wovon 3 der Patacker und die anderen 3 die Hackenstücke genannt werden, alle gelegen im Horstmarer Feld. Schwansbell überläßt dem Stift Cappenberg verschiedene Grundstücke: 1 Landstück an Schwansbells Erbgrund auf dem lutken Blybrincke; 4 Landstücke, die zu Hoffmanns Hof gehören, gelegen an der Kreyenbecke; 2 Landstücke im Holthauser Mersch. Unterhändler war der verstorbene Ernst von Bodelschwingh, Drost zu Lünen. Konrad Nagel, Propst, Rembert Schorlemer gen. Klusener, Prior, Friedrich von Graes, Küster, Wennemar von Hoete und andere Stiftsherren versprechen, den Vertrag einzuhalten. Darüber hinaus schließen sie mit Schwansbell folgende Vereinbarungen: Das Stift Cappenberg überläßt Schwansbell die 2 Landstücke im Holthauser Mersch bei seinem Erbgrund; Schwansbell erhält dafür das Land, das im Mühlenwinkel beim Cappenberger Grund liegt. Schwansbell erhält 4 Landstücke auf der Kreyenbecke, die zum Hoffmanns Hof gehören, und 1 Landstück jenseits der Lippe, gelegen im Ochsenkamp, das Kerckhoff zu Alstedde gehört. Das Stift Cappenberg erhält den Kamp gen. der Wennemarsbusch und 1 Landstück im Pelleringmersch, das der Cappenberger Eigenhörige Kerckhoff anstelle des Landstücks im Ochsenkamp erhalten soll. Schwansbell verzichtet auf das Fischereirecht im Wennemarsbusch.

Es siegeln der Propst mit dem Propsteisiegel, Cort Kettler, Drost zu Dülmen, und Jost von der Recke, Drost zu Lünen.
Vermerke RV
Archiv   Schwansbell, Haus (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur Urk. 138
Benutzungsort Stadtarchiv Lünen
Überlieferungsart Ausf. - Perg.; 32x42,5.
Siegel 3 anh. Siegel: 1. Konrad Nagel, Propst des Stifts Cappenberg, beschädigt; 2. Cort Ketteler, Drost zu Dülmen, ab; 3. Jost von der Recke, Drost zu Lünen, am Rand beschädigt.
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2011-01-17
Datum Änderung 2011-10-28
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