Regest

Datum 1487-08-18 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(Datum anno domini MCCCCLXXXseptimo sabbato post festum assumptionis beate Marie virginis)
Titel/Regest Vor Johan Bisscopynck, Richter in der Stadt Münster, haben Johann Messeman für den Rat, Lubbert Travelman, Bernt Wisse gen. Gruter, Reynert Smthuys und Hinrich Lymberth, Vormünder Johanns und Gertruds, Kindern Johanns van Vreden und dessen verstorbenen Frau Else, die Schichtung der Kinder mit ihrem Vater vom Rat erbeten, der dazu Gerwyn Buck und Gert Herdinck bestimmte. Vorab habe Johann van Vreden genügend Kleinod übergeben, das Hausinventar geteilt und die Wahl den Vormündern überlassen. Ferner erhalten die Kinder einen Kamp im Kirchspiel Dülmen, gen. der Kettenkamp, sowie einen Kamp mit der Fischerei vor Münster bei dem Burdyke vor der Horster Pforte zwischen dem Kamp Herman Herdens und dem Land der Herren von St. Mauritz, weiter das Haus zwischen der alten Scharne und Marien Namens Haus. Der Kamp bei den Burdyke ist belastet mit 14 Schilling. 6 Kaufmannsgulden erhält Jungfer Katherine zu Horde auf Lebenszeits aus dem Haus hinter der Scharne, wovon die Kinder jährlich drei und ihr Vater ebenfalls drei bezahlen sollen. Diese zwei Kämpe und das Haus sind außerdem beschwert mit einer Rente von 22 rheinischen Gulden, die die Kinder bezahlen sollen und zwar Johann Belholt, Dechant zu St. Mauritz, 5 Gulden, den Kapitelsherren zu St. Mauritz ebenfalls 5 Gulden, Goderd Saggelen, Domvikar zu Münster, 5 Gulden, Hinrich Plantstaken 4 Gulden und Dietrich Horter 3 Gulden. Dagegen sollen die Kinder folgende Rente erhalten: von Diderick Tork zu Vorhelm 6 Kaufmannsgulden, von Gert Herdinck zu Coesfeld 2 Mark, von Thomas Kuper 10 Schilling, aus Reyneke Meers Haus zu Überwasser 1/2 Mark, von der Schringschen zu Coesfeld 1/2 Mark, von Gerd Thies zu Telgte 1/2 Mark, dat he uthgift van eynem Ambulte, das den Kindern gehört, von Everd ton Severde zu Westbevern 7 Schilling, von Kracht zu Telgte, 5 Mark noch die Hälfte von 2 Gulden, die man zusammen mit Everd von Merfeld erhält, und die Hälfte von 2 Gulden, die der verstorbene Diderick van der Leryte verschrieben hat sowie der Zinsen. Ferner erhalten die Kinder 2 1/2 Molt Roggen zusammen mit Lubbert und Hinrich van Langen, sowie 1 Molt Roggen, die man zusammen mit Johann Dusaes erhält, 1 Molt Roggen zusammen mit Everd ton Severde und 1/2 Molt Roggen zusammen mit Hunold van Lytmate, 1 Mark zusammen mit Hinrich Clinges zu Coesfeld, wovon man das Hauptgut und die Zinsen einfordern soll. Der Vater soll die Hälfte der zwei Pachtschweine und drei Hühner haben von Everd ten Severde. Die weiteren Ausstände sind in Schichtzetteln festgehalten und sollen eingefordert werden. Die Kinder sollen Baubesserungen am Hause und noch unbekannte Forderungen mittragen. Die Kinder erhalten übers Jahr von ihrem Vater 192 Mark für den Stoff (Wand), den der Vater jetzt behalten hat, ferner innerhalb von 2 Jahren 36 Kaufmannsgulden für ihren Anteil am Haus vor der Neubrückenpforte. Verzicht der Vormünder auf das übrige väterliche und mütterliche Erbe zu Gunsten ihres Vaters Johann und seiner Frau Gertrud.

Siegelankündigung des Richters.

Zeugen: Johan Biscopinck, Johanns Sohn, Jürgen Lumbert, Gerichtsbote
Archiv   Darfeld
Bestand   Bevern, Haus, Urkunden |   alle Regesten
Signatur 274
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Formalbeschreibung Ausf., Pergament, S. anh., Rest

Rückvermerk

Regest; Präsentationsvermerk in der Audienz vom 5. Aprilis 1701; ad N. 12 cast. 8
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.20   1450-1499
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-03-03
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