Regest

Datum 1783-05-23 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Münster
Titel/Regest 1. Der Rittmeister Franz Balthasar von Stockheim verkauft das von ihm besessene, ihm und den übrigen mitinteressierten Kreditoren in causa von Neuhoff ./. creditores in solutum angewiesene und von ihm übernommene freiadlige Gut Rauschenburg an der Lippe im Kirchspiel Olfen mit allen Gerechtigkeiten und Pertinenzien, wie diese in dem angehefteten und von ihm unterzeichneten Verzeichnis enthalten sind, an das Domkapitel zu Münster. Das Gut Rauschenburg ist frei und mit keinerlei Lasten beschwert ausgenommen was wegen den der Hovesaat inkorporierten, ehemals schatzbaren Erben an gewöhnlicher Schatzung, auch an den Pastor und den Küster zu Olfen zu entrichten ist.
2. Dagegen zahlt das Domkapitel an den Verkäufer von Stockheim die Summe von 21.000 Rt., wovon die der Fabrica, Burse und Elemosyne zustehenden und auf dem Gut Rauschenburg haftenden Kapitalien ad 1.697 Rt. 18 Schill. 3 Pfg. samt davon fälligen Zinsen und die vom Verkäufer bereits auf Abschlag erhaltenen 300 resp. 400 Rt. abgezogen werden.
3. Es steht dem Domkapitel frei etwaige noch auf dem Gut haftenden Kapitalien nebst fälligen Zinsen selbst abzulösen und um diese Gelder den Kaufpreis zu kürzen.
4. Das Domkapitel kann nach Belieben auf eigene Kosten durch Edictalladungen etwaige, dem Gut noch anklebende Forderungen und Lasten erforschen und um diese den Kaufpreis kürzen.
5. Den nach Abzug all dieser Forderungen noch bestehenden Kaufpreis behält das Domkapitel ein und verzinst ihn ab 23.01.1783 mit 3 ½ %
6. Eine Loskündigung des Kapitals ist dem Verkäufer nicht vor Ablauf von zwei Jahren gestattet, darauf beiden Parteien aber nach halbjähriger Kündigung.
7. Stellt sich heraus, dass die Pertinenzien größer oder kleiner als angegeben sind, erfolgt dieserhalb keine Vergütung oder Kürzung.
8. Die vom Verkäufer mit dem Halbmann Apken, Schiffahrtspächtern und Köttern getroffenen Kontrakte werden eingehalten.
9. Was in dem Gebäude niet- und nagelfest ist, die zur Lippeüberfahrt gehörigen Schiffe und Gerätschaften bleiben dem Domkapitel ebenso wie die ihm verkaufte und vom Verkäufer bestellte Einsaat.
10. Dem Käufer werden sämtliche auf das Gut sprechende Briefschaften ausgeliefert.
17. Die Gemahlin des Verkäufers, Eleonora Benedicta geb. v. Glaen zu Severinghausen, stimmt dem Verkaufskontrakt in allen Punkten zu und verzichtet auf alle möglichen Einreden, da dieser Verkauf hauptsächlich ihren und ihrer Kinder Nutzen mit bezielet.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich den Kauf bzw. Verkauf einzuhalten und ihn gerichtlich bestätigen zu lassen. Siegelung und Unterschriften des Verkäufers und seiner Ehefrau; Unterschrift des Domsekretärs Caspar Frans Tyrell.

Abschrift: Im Anschluss daran unter dem selben Datum: Am 23.05.1783 in Coesfeld bestätigt und confirmiert Franz Arnold Vagedes, Richter zu Coesfeld, den von den verkaufenden Eheleuten gesiegelten und unterschriebenen Kontrakt mit seinem Coesfeldischen Gerichtssiegel.

Zeugen: Antonius Leweling und Gerhard Mensing.
Archiv   Havixbeck
Bestand   XI Rauschenburg bei Olfen, Haus |   alle Regesten
Signatur in Akte 23
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Formalbeschreibung Abschr., Papier, Schreibervermerk des Johann Werner Ficken, geschworener Schreiber des Gerichts Coesfeld.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.6   1750-1799
Datum Aufnahme 2011-02-18
Datum Änderung 2011-10-20
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