Regest

Datum 1575-02-08 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Auf Bitten der Elisabeth von Schüren, Witwe Rump zu Wenne, einigen sich die Vormünder ihrer Kinder Hermann von Hatzfelt, Herr zu Willenbergh, kurfürstlich westfälischer Rat und Amtmann zu Balve, Johann von Berninghausen zu Lar, Ludwig Rump von der Wenne, Gerhardt von Schüren zum Dornhove und Eberhardt von Schüren zur Horst, Schwäger, Brüder und Vettern der Witwe über das strittige Haus Wenne. Zur Horst ist geschäftehalber nicht anwesend und erteilt eine Vollmacht. Die Witwe darf Haus Wenne drei Jahre nutzen, zusammen mit sieben Personen. Sie bezieht an Roggen 20, an Gerste einen und an Hafer 20 Malter, 8 fette Schweine, die anfallenden Hühner und Gänse, das "Gemele", Salz, Kraut und Rübsamen sowie an Geld 28 Taler und 1 1/2 Schillinge, wie sie zum Haus Wenne gehören. Die Witwe darf das angekaufte Gut zu Eßleven behalten, zusammen mit dem Klusenkamp. Die Witwe darf darüberhinaus 3 Jahre lang 6 Rinder zur Wenne in der Gemeine halten. Weiden die Rinder zusammen mit dem anderen Vieh bei Wenne, müssen sie auf dem Cliggen Kamp, das Reneker Weseken und auf dem Kampfen zwischen dem Wasser gehalten werden. Die Vormünder entlohnen 3 Jahre lang die Dienstboten der Witwe. Ferner darf die Witwe 25 Schweine austreiben. Sie darf weiterhin die Früchte zu Wenne behalten. Kann der Unterhalt der Witwe in den drei Jahren nicht gewährt werden, versprechen die Vormünder Beistand. Da die Witwe 1575 von ihrem Bruder Gerhart von Schüren 1.500 Gulden aufgenommen hat und darüberhinaus bei von Plettenberg zu Reiste wegen Jost Schade 494 Taler, erlaubt sie den Vormündern diese Summe 4 Jahre lang zum Besten des Hauses nutzen zu dürfen. Können die Vormünder nicht zurückzahlen, dient der Zehnt der rittermäßigen Hofe zu Minden in der Grafschaft Waldeck der Zehnt an Henne Frondes Hof zu Mesemeke und aus der Mühle zu Oeding als Pfand.
Archiv   Wenne
Bestand   Wenne, Urkunden |   alle Regesten
Signatur 34
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausf.; Perg.; dt.
Siegel Unterschriften und anh. Siegel:1) Hermann von Hutzfelt, 2) Johann von Berinhusen, 3) Ludwig Romp, 4) Gerdt von Schüren zom Dornhave 5) Evert von Schüren 6) Zur Horst (ohne Siegel, wohl Schreiberhand)
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2010-10-13
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