Regest

Datum 1508-02-25 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Heinrich Rap bekundet, daß Erzbischof Hermann von Köln ihn auf Lebzeiten zum Diener und Richter in Volkmarsen (Volgkmarschen) eingesetzt und darüber folgende Urkunde ausgestellt hat:

Erzbischof Hermann von Köln etc., Administrator de Bistums Paderborn bekundet, den Heinrich Rap zum Diener und Richter in Volkmarsen ernannt und ihm auf Lebenszeit das Richteramt verschrieben zu haben. Dies kann schriftlich widerrufen werden. Ein Widerruf soll jedoch nicht stattfinden, falls Heinrich sich nach den Anordnungen des Erzbischofs richtet und keine Ursache für die Entsetzung bietet. Er muß dem Erzbischof treu sein und sein Amt gut verwalten, er muß jedem Recht tun und widerfahren lassen. In seiner Unabhängigkeit darf er sich nicht beeinflussen lassen durch Gefahr für sein Leben (lieff) oder andere Faktoren (leytt, gifft, geld, gabe, fruntschafft, mageschafft). Er muß trachten, die Hoheit, Herrlichkeit und Gerechtigkeit des Erzbischofs, die er in Volkmarsen hat oder die er noch gewinnen wird, zu wahren. All dies hat Heinrich zu halten geschworen.

Siegelankündigung: Erzbischof Hermann.

Gegeben Poppelsdorf 1508 II 25 (am satersdag Sanct Mathias tagh)

Heinrich Rapp verspricht und beschwört, alles Vorgeschriebene zu halten.

Wegen Siegelkarenz Siegelbitte an Kaspar Reinecke, Priesterkanoniker an der Domkirche zu Köln.
Archiv   Kogelnberg-Volkmarsen, Amt
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 34
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Amt Kogelnberg-Volkmarsen, Nr. 34
Material Pergament
Sprache deutsch
Überlieferungsart Ausfertigung
Siegel Siegel angehängt (gut erhalten)
Siegelankündigung 1
Siegel vorhanden 1
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.1   1500-1549
Datum Aufnahme 2010-07-15
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