Regest

Datum 1552-08-18 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(donredages nha Assumptionis Marie virginis)
Titel/Regest Vor Cordt Potter, des Herrn Frantz, Bischofs zu Münster und Osnabrück, Administrators zu Minden, geschworener Gograf des Amtes Wiedenbrück (Widenbrugge), erscheint Christina geb. van Oer, Witwe des Alhart Nagel, mit ihrem Anwalt Joansen Lymberch, um Anna, Witwe des Diderich tor Widen, wegen ihrer Ansprüche an der Tettinckhuser Wiese, die an dem Bach bei Tettinckhusen liegt, gerichtlich befragen zu lassen. Der Gograf erklärt, daß die Witwe tor Widen vor sechs Wochen und drei Tagen durch den Froneboten Joann Ossenbrinck schriftlich zu diesem Termin geladen worden sei und darüber hinaus der Termin dreimal von der Kanzel der Pfarrkirche zu Wiedenbrück verkündet worden sei. Nun ist weder die Witwe tor Widen, noch ein von ihr bevollmächtigter Vertreter erschienen, doch hat Humpert Friderkinck, Richter zu Rietberg (Rethberge), einen Brief und einen Mariengroschen in das Gericht gelegt in der Absicht, einen Protest einzulegen, und ist wieder weggegangen. Die nunmehr von der Witwe Nagel gestellte Frage, ob dieser Protest nicht gegen die Gerichtsordnung verstoße und damit unerheblich sei, wird von Henrich Pothove zustimmend beantwortet. Die weitere Frage der Witwe Nagel, ob der Prozeß nicht auch in Abwesenheit der Witwe tor Widen fortgesetzt werden müsse, da sie ordnungsgemäß geladen worden sei, wird von Berndt Winckelman bejaht. Die Klägerin Nagel beweist nun durch Vorlage von Urkunden und Registern, daß die Wiese schon von jeher im Besitz ihrer väterlichen Familie gewesen sei und zuletzt an Diderich tor Widen verpachtet gewesen sei. Als die Pachtzeit abgelaufen sei und die Klägerin die Wiese selbst bewirtschaften wollte, habe Diderich tor Widen behauptet, daß ein Landstück in der Wiese sein Erbgut sei, diese Behauptung aber trotz verschiedener Aufforderungen nie bewiesen. Auch seine Witwe habe in den letzten Jahren thom deelen by nacht unde nevell auf dem unrechtmäßig beanspruchten Stück das Gras schneiden lassen. Auf die nunmehr gestellte Frage, ob die Klägerin in ihrem Eigentum durch die Amtleute zu Wiedenbrück zu schützen sei, antwortet Berndt Winckelman, daß die Amtleute hierzu verpflichtet seien. Dies geschah in Anwesenheit von Herbord Pladisz, Drost, und Mattheus Slunckrave, Rentmeister des Amts Wiedenbrück.

Der Gograf siegelt.

Dingpflichtige: Joansen Pagendarm, Stadtrichter, Peter Volmer, Christoffer Holscher, Egidius Pagendarm, Herman Popper, Bürger zu Wiedenbrück.
Archiv   Tatenhausen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 506
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Formalbeschreibung Ausf.-Perg., anh. Siegel.

Rückseite: Inhaltsvermerk nit weiterer Lagebezeichnung tegen der Kniphove yn der burschop Batenhorst; Signatur (N. 16).
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-09-26
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