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Regest |
Datum |
1639-11-04 Suche DWUD Suche Portal |
Datum Bestand: früher
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später
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(Wien)
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Urheber/Aussteller |
Ferdinand III, römischer Kaiser |
Empfänger |
Konrad von der Recke zu Uentrop |
Ausstellungsort |
Wien |
Titel/Regest |
Ferdinand III., erwählter Römischer Kaiser usw., erteilt dem Conrad von der Reckh ein "Protectorium" für den ungestörten Besitz der Harenschen und Mundtloeschen Häuser und Güter. Diese hat ihm, der zugleich auf dem angebauten Hause Haren seine Wohnung hatte, sein verstorbener Bruder Matthias von der Reckh vermacht, dem sie nach dem Tode der Walbracht Sophia Torckh von Haren und Mundtloe und der mit ihr in sechsjähriger Ehe erzeugten vier Söhne zugefallen waren. Nach dreijährigem ruhigem Besitz hatte jetzt der Obrist Wennemar von Eppe von wegen seiner Mutter, einer Tochter von Haaren, Ansprüche angemeldet, die jedoch unberechtigt waren, weil diese von ihren elterlichen Gütern abgefunden gewesen sei. Jedes Zuwiderhandeln wird mit eine Strafe von 30 Mark lötigen Goldes belegt.
Ankündigung des kaiserlichen Siegels. Unterschrift des Kaisers (Ferdinandt); Vidit-Vermerk: Ferdinand Graf Khurtz; Ad-mandatum-Vermerk (auf Umbug): Arnold von Clarstein |
Vermerke |
Rückvermerk, 17. Jh. "Protectorium Caesareum für Conrad von der Reck zu Horn" |
Sonstige Beteiligte |
Ferdinand Graf Kurz / Arnold von Clarstein |
Archiv |
Uentrop (Dep.) |
Bestand |
Urkunden | alle Regesten |
Signatur |
329 |
Benutzungsort |
LWL-Archivamt für Westfalen |
Überlieferungsart |
Ausfertigung, Pergament; einliegender Papierzettel des D.v.d.Reck zu Untrop weist auf verwahrung dieser Urkunde hin im Hinblick auf den "pactum mutuae successionis" (18. Jh.) |
Siegel |
Siegel an schwarz-gelber Kordel angehängt, das rote kaiserliche Siegel halb ausgebrochen, die braune Wachsschale erhalten |
Projekt |
Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) |
Systematik |
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Datum Aufnahme |
2011-09-20 |
Aufrufe gesamt |
2323 |
Aufrufe im Monat |
3 |