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Mitteilung vom 06.10.26

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Eine Wohnutopie im Herzen Dortmunds

LWL erklärt Dortmunder Gartenstadt zum Denkmal des Monats Oktober

Dortmund (lwl). Der Begriff "Gartenstadt" ist seit 1900 ein werbewirksames Label. Vom Erfolg dieses Siedlungskonzepts zeugt noch heute die Dortmunder Gartenstadt, die aktuell als das begehrteste Wohngebiet der Großstadt gilt. Seit zwei Jahren werden Teile der Gartenstadt über eine Denkmalbereichssatzung der Stadt Dortmund geschützt, erarbeitet unter Mitwirkung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL). Für die LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen) ist die Dortmunder Gartenstadt das Denkmal des Monats Oktober.

Anfang des 20. Jahrhunderts wurden die ersten Gartenstädte in Deutschland als sozialreformatorische Reaktion auf das gedrängte innerstädtische Wohnen etabliert. 1913 legte Architekt Heinrich Metzendorf die Pläne zur Dortmunder Gartenstadt vor, im Auftrag der Gartenstadt Dortmund eGmbH, eines genossenschaftlichen Zusammenschlusses von vornehmlich mittleren und gehobenen Beamten. "Der Kerngedanke war, dass die Mitglieder selbst Einfluss auf ihre Wohnumgebung nehmen und neue Wohnvisionen umsetzen wollten", erklärt LWL-Denkmalpflegerin Lisa Marie Selitz. Sie durften mit städtischer Unterstützung auf Ackerflächen fernab der großen Industriestätten ihre Vision umsetzen. Schon bei der öffentlichen Vorstellung des Siedlungskonzepts wurde betont, dass der Reiz der Gartenstadt in der 'Einheitlichkeit des Gedankens' der städtebaulichen Anlage und ihrer Architektur läge. Der Erstbezug war 1914.

"Erst in den Folgejahren bildete sich durch den beständigen Wuchs der Grünanlagen und Gärten der Charakter als Gartenstadt aus", so Selitz. In den folgenden Jahren erweiterte sich das ursprüngliche Kerngebiet unter dem Entwicklungsdruck Dortmunds nach Norden, Osten und Westen.

"Zu den eher durch Heimatstil und Historismus geprägten Putzbauten mit Natursteinelementen im Landhausstil gesellten sich mit der Zeit vermehrt Gebäude mit einer expressionistischen Formensprache, zu erkennen unter anderem an ihrer plastischen Backsteinzier", erklärt die LWL-Denkmalpflegerin. Verzahnt wurde das Gebiet durch den übergeordneten städtebaulichen Entwurf.

Selitz: "Meist zweigeschossige, freistehende Häuser mit heckenbegrenzten Vorgärten stehen auf großzügigen Grundstücken. Sie sind ausgerichtet auf den planmäßigen Grundriss der Siedlung mit seinen Plätzen, großräumigen geraden Alleen und geschwungenen Wohnstraßen. Immer wieder nimmt die Bebauung aufeinander Bezug und bildet bewusst gestaltete Sichtbezüge und Symmetrien aus."

Gemeinsam bilden diese Elemente ein besonderes Zeugnis der Stadtbaukunst des frühen 20. Jahrhunderts. Hatten lange Zeit nur einzelne Gebäude der Gartenstadt unter Denkmalschutz gestanden, änderte sich dies 2024 mit Inkrafttreten der Denkmalbereichssatzung.

"Durch die Unterschutzstellung größerer Teile der Gartenstadt als Denkmalbereich werden nun auch die übergeordneten, bewusst komponierten städtebaulichen Zusammenhänge gewürdigt", sagt Selitz. Seit 2024 werden zudem über einen Bebauungsplan die Möglichkeiten der Nachverdichtung im Denkmalbereich bestandsorientiert gesteuert. Aktuell wird außerdem eine Gestaltungssatzung erarbeitet.

"Auf diese Weise wirken verschiedene städtebauliche und denkmalpflegerische Instrumente zusammen, um die Gartenstadt bestandsorientiert zu erhalten und an die nächsten Generationen weiterzugeben", so die Expertin. "Bereits 1927 wurde die Gartenstadt von der Dortmunder Zeitung als beste und gesündeste Wohnanlage Dortmunds beschrieben. Dieser Trend scheint auch knapp 100 Jahre später ungebrochen."





Bildunterschrift zu Foto 2 + 3:
Seit nunmehr 100 Jahren lässt sich die Siedlungsentwicklung - u. a. der Gartenstadt - im RVR auch in Luftbildern nachvollziehen. Diese wichtigen Quellen sind online frei zugänglich. Im Luftbild von 1926 lassen sich bereits das Kerngebiet der Gartenstadt und die großräumig angelegten Alleen erkennen, die zur Erweiterung des Siedlungsgebiets angelegt wurden. Das aktuelle Luftbild zeigt, dass das Stadterweiterungsprojekt sukzessive fortgeführt wurde.
Foto: © RVR, 1926 und 2025, dl-de/by-2-0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0)



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