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Mitteilung vom 28.11.25

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LWL will Kreise und Städte für 2026 entlasten

Nachtragshaushalt mit weniger Hebesatz geplant

Münster (lwl). Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) will für das kommende Jahr 2026 seine Mitgliedskommunen entlasten. Wie der Direktor des LWL, Dr. Georg Lunemann, am Freitag (28.11.) im Landschaftsausschuss in Münster ankündigte, werde die LWL-Verwaltung den Entwurf eines Nachtragshaushalts für das Jahr 2026 vorbereiten.

Da sich die kommunalen Steuereinnahmen besser entwickelt hätten als noch 2024 erwartet, könne der LWL den bereits im Doppelhaushalt 2025/26 beschlossenen Hebesatz für 2026 von 18,45 Prozent senken. Entscheiden müsse das die Landschaftsversammlung im Februar 2026.

"Angesichts der leeren Kassen in den Kreisen und Städten wollen wir unsere Verpflichtung zur Rücksichtnahme innerhalb der kommunalen Familie wahrnehmen. Die Verwaltung wird daher eine Absenkung des Hebesatzes auf 17,8 Prozent und somit eine Entlastung von rund 128,8 Mio. Euro vorschlagen", so Lunemann. Abgeordnete im Ausschuss nannten die Ankündigung "richtig" und "das bestmögliche Signal".

Mit Blick auf die kommenden Jahre wies Lunemann darauf hin, dass die LWL-Landschaftsumlage ohne strukturelle Veränderungen insbesondere bei der Finanzierung der Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung auch weiterhin steigen werde.

Umso mehr sei zu bedauern, dass die Landschaftsverbände vom Land NRW bei der Verteilung der Mittel aus dem "Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität" des Bundes, trotz des erheblichen Investitionsbedarfes insbesondere im Bereich der Schulen, nicht berücksichtigt werden. "Dies führt dazu, dass erforderliche Investitionen auch zukünftig über die Landschaftsumlage zu finanzieren sind", so Lunemann.

Ende 2024 hatte die Landschaftsversammlung einen Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026 beschlossen - mit Prognosezahlen aus dem Jahr 2024 als Basis. Im Laufe dieses Jahres aber stellte sich nach Angaben von Lunemann heraus, dass sich positivere Entwicklungen als 2024 prognostiziert bei den Umlagegrundlagen, also den Einnahmen der Kommunen, abzeichnen.

Bei dem beschlossenen Hebesatz der Landschaftsumlage für das Jahr 2026 von 18,45 Prozent würde das für den LWL im Jahr 2026 ein deutliches Einnahmeplus bei der Landschaftsumlage bedeuten. Ein Plus für den LWL, das die Kreise und kreisfreien Städte Westfalen-Lippes tragen müssten.

Der LWL will den Entwurf einer Nachtragssatzung zur Absenkung des Hebesatzes bereits in die konstituierende Sitzung der neuen Landschaftsversammlung im Januar 2026 einbringen. Die Verabschiedung des Nachtragshaushaltes soll voraussichtlich schon Ende Februar 2026 erfolgen, um den Mitgliedskommunen möglichst frühzeitig Planungssicherheit zu geben.



Pressekontakt:
Thorsten Fechtner, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org




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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 21.000 Beschäftigten für die 8,4 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen, zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.


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