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Mitteilung vom 22.08.25

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Westfälischer Heimatbund warnt vor weiterem Abbau des Denkmalschutzes

Münster (whb). Kurz vor Beginn der Sommerpause hat das Ministerium für Heimat, Wohnen, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen den Entwurf eines Gesetzespakets zur Änderung der Landesbauordnung "und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen" vorgelegt. Mit "weiteren Vorschriften" ist insbesondere das Denkmalschutzgesetz NRW gemeint. Der Westfälische Heimatbund e. V. (WHB) kritisiert zusammen mit dem Denkmalschutz-Bündnis NRW dieses Vorgehen.

"So gravierende Eingriffe in den Denkmalschutz ohne öffentliche Debatte zu planen und mitten in der Ferienzeit auf die Agenda zu setzen, ist inakzeptabel", erklärt WHB-Geschäftsführerin Dr. Silke Eilers. "Denkmäler sind ein zentraler Teil unserer kulturellen Identität. Gerade das Land sollte hier seine Vorbildfunktion wahrnehmen - stattdessen droht eine Schwächung von Fachlichkeit, kommunaler Selbstverwaltung und Gleichheitsgrundsatz, wenn sich die öffentliche Hand Sonderrechte einräumt."

So sollen künftig Anlagen, die der Landesverteidigung dienen oder bei sonstigen Katastrophenfällen eine Rolle spielen könnten, pauschal vom Denkmalschutz ausgenommen werden. Begründet wird die Gesetzesinitiative mit den Rahmenrichtlinien Gesamtverteidigung (RRGV) des Bundes. Doch während die RRGV ausdrücklich den Schutz von Kulturgut nach der Haager Konvention fordern, soll nun der Schutz für diese Kulturdenkmäler gestrichen werden.

Der Verweis auf die RRGV wirkt vorgeschoben. Vielmehr werden dem Ministerium für Heimat, Wohnen, Bau und Digitalisierung als Oberster Denkmalbehörde auf diese Weise erweiterte Handlungsspielräume eröffnet. Anstatt sie wie von der RRGV gefordert auf den Katastrophenfall vorzubereiten, wird den betroffenen Kulturdenkmälern ihr Schutz durch die Haager Konvention entzogen, noch bevor der Krisenfall eingetreten ist. Dabei hat der Schutz der Denkmäler Verfassungsrang.

Darüber hinaus soll das Ministerium künftig die Möglichkeit erhalten - ohne Begründung und an den Kommunen vorbei - Verfahren an sich zu ziehen. Damit entscheidet über Schutz oder Abriss am Ende allein das Ministerium. Schon bei der letzten Neufassung des Denkmalschutzgesetzes NRW 2022 wurde die unabhängige fachliche Bewertung bereits erheblich beschnitten - nun soll sie insbesondere für Landes- und Bundesliegenschaften gänzlich entfallen können.

Das Denkmalschutz-Bündnis NRW - getragen von zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen, bürgerschaftlichem Engagement, fachlichen Einrichtungen und in NRW mit den Fragen des kulturellen Erbes befassten Professorinnen und Professoren - setzt sich für eine breite und offene Diskussion in der Öffentlichkeit sowie im Parlament und seinen Ausschüssen ein, um den Schutz der Denkmäler auch in Zukunft zu sichern.

Das Bündnis fordert, die aus seiner Sicht nicht erforderliche und in die falsche Richtung gehende Gesetzesinitiative zurückzunehmen. Bevor eine Novellierung der erst 2022 erfolgten Neufassung des Denkmalschutzgesetzes NRW, die überdies in diesem Falle den Schutz der Denkmäler in empfindlicher Weise schwächt, in Kraft tritt, muss die im Koalitionsvertrag der aktuellen Legislaturperiode für 2025 angekündigte Evaluation der letzten Änderung erfolgen - nur so lässt sich weiterer Schaden vom kulturellen Erbe des Landes abwenden.



Pressekontakt:
Dr. Silke Eilers, Geschäftsführerin des Westfälischen Heimatbundes e.V., 0251 203810-12, silke.eilers@whb.nrw
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