Mitteilung vom 24.09.25
Presse-Infos | Kultur
Kulturförderung des LWL
Über zwei Millionen Euro für die Kulturszene
Münster. Von Fahrtkostenerstattung für Schulen über Förderung von Publikationen und kleineren Kulturvorhaben bis hin zu großen Projektförderungen - der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) unterstützt Kulturschaffende und Kulturinteressierte in der Region mit insgesamt fünf Fördertöpfen. So stehen jedes Jahr über zwei Millionen Euro für die Kulturszene und ihre Besuchenden in Westfalen-Lippe zur Verfügung.
"Der LWL bietet so Planungssicherheit und unterstützt damit nachhaltig die Entwicklung kultureller Lebensqualität in den ländlichen und urbanen Regionen", so Dr. Georg Lunemann, der Direktor des LWL.
Um den verschiedenen Ausrichtungen, Kulturakteur:innen und finanziellen Grundlagen der Kulturszene gerecht zu werden, hat der LWL seinen Förderbereich in den vergangen Jahren um zwei neue Fonds erweitert und mit mehr Fördermitteln auf die gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen reagiert. Mit thematischen Förderschwerpunkten trägt die LWL-Kulturstiftung zu aktuellen Diskursen bei.
"Gesellschaftlicher Wandel braucht eine Kulturpolitik, die aktuelle Themen aufgreift. Als verlässlicher Förderpartner ermöglicht der LWL Freiräume für Neues und setzt Impulse für heutige und künftige Herausforderungen unseres Zusammenlebens", so LWL-Kulturdezernentin Dr. Barbara Rüschoff-Parzinger.
Eine Grafik sowie die Internetseiten geben einen ersten schnellen Überblick, welcher Fonds was fördert und wer wie Anträge stellen kann. Für weitere Informationen oder spezielle Fragen bietet der LWL persönliche Beratung durch die jeweiligen Ansprechpartner:innen an. Alle Anträge können online gestellt werden.
Mindesthonorare für professionelle freischaffende Künstlerinnen und Künstler
Um die künstlerische und kreative Arbeit freischaffender Akteurinnen und Akteure angemessen zu vergüten, gilt für alle Förderungen des LWL die Berücksichtigung von Mindesthonoraren für professionelle freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die an einem Projekt beteiligt sind. Nähere Informationen dazu finden sich auf den jeweiligen Internetseiten der einzelnen Fördertöpfe.
LWL-Mobilitätsfonds: Fahrtkostenförderung für Schulen, OGS, Kitas und Kindergärten
Schon ein Museumsbesuch mit der Schule, der Offenen Ganztagsschule (OGS), der Kindertagesstätte (Kita) oder dem Kindergarten kann individuelles Interesse an Kultur wecken. Ergänzend zum freien Eintritt in die Museen der Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland (LVR) können Bildungseinrichtungen aus Westfalen-Lippe die Fahrtkosten für Ausflüge zu LWL-Museen und ausgewählten Erinnerungsorten in der Region über den LWL-Mobilitätsfonds erstattet bekommen. Auch Fahrten zu Museen des LVR und Partnermuseen werden unterstützt. Die Antragstellung ist jederzeit bis zur Ausschöpfung des Etats von jährlich 450.000 Euro möglich.
Informationen im Internet: https://lwl-kultur.de/de/mobilitatsfonds/
LWL-Naturfonds: Kultur- und Landschaftspflege
Seit 2023 unterstützt der LWL-Naturfonds ein- bis dreijährige Projekte aus den Bereichen Kulturlandschaftspflege, Arten-, Natur- und Klimaschutz sowie Bildung und Inklusion. Antragsberechtigt sind Biologische Stationen in Westfalen-Lippe, BNE-Regionalzentren (Bildung für nachhaltige Entwicklung), Natur- und Geoparke, die Stiftung Westfälische Kulturlandschaft und die vier Landesverbände der anerkannten Naturschutzverbände in NRW (BUND NRW, NABU NRW, SDW NRW, LNU NRW). Kooperationen mit weiteren Einrichtungen sind möglich.
Ausschließlich online können für Projekte, die ab Mitte des Folgejahres umgesetzt werden, Anträge bis zum 30. November gestellt werden. Über alle eingegangenen Anträge berät der LWL-Kulturausschuss, im LWL-Klima- und Umweltausschuss werden die Förderentscheidungen beschlossen. Pro Jahr stehen rund 900.000 Euro zur Verfügung.
Informationen im Internet: https://www.lwl-naturfonds.de
LWL-Kulturfonds: Kleinere Projekte und Publikationen
Projekt- und Publikationsförderungen aus den Sparten Bildende Kunst, Musik, Tanz, Heimatpflege, Literatur, Theater, Film und landeskundliche Forschung (vornehmlich Wissenschaft) in Westfalen-Lippe vergibt der LWL-Kulturfonds. Als Teil der Allgemeinen Kulturförderung richtet er sich an Kulturschaffende, die eher kleinere Zuschüsse benötigen. Die maximale Fördersumme liegt für Projekte bei 10.000 Euro und für Publikationen bei 2.500 Euro.
Seit dem Sommer 2025 können Projektanträge zu zwei Antragsphasen pro Haushaltsjahr eingereicht werden: Diese Antragsphasen beginnen jeweils am 1. Juni und am 1. Januar des Jahres und sind geöffnet, bis der Teiletat ausgeschöpft ist. Der LWL entscheidet nach Maßgabe der Förderrichtlinien und unter Berücksichtigung kulturfachlicher Gesichtspunkte über die Anträge. So sind kurzfristige und flexible Unterstützungen über das gesamte Jahr hinweg möglich. Der LWL-Kulturfonds umfasst insgesamt 355.000 Euro pro Jahr.
Informationenim Internet: https://www.lwl-kultur.de/de/kulturforderung/allgemeine-kulturforderung/
LWL-Freie-Szene-Fonds
Diese Fördersparte richtet sich an professionelle freie Kunstschaffende aller Sparten in der Region. Der LWL-Freie-Szene-Fonds unterstützt Wiederaufnahmen sowie mehrjährige Projekte mit einer maximalen Fördersumme von 15.000 Euro bzw. 20.000 Euro pro Haushaltsjahr.
Aktuell bietet die Online-Sprechstunde am Donnerstag (25. September) zum LWL-Freie-Szene-Fonds Interessierten die Möglichkeit, das Antragsverfahren kennenzulernen und Fragen zu stellen.
Die Antragsfrist für Projekte, die im darauffolgenden Jahr umgesetzt werden sollen, ist der 30. September. Ein externer, interdisziplinärer Fachbeirat spricht Empfehlungen aus, die in der Förderentscheidung des LWL ebenso berücksichtigt werden wie die Förderrichtlinien. Bewilligungen können so meist zwei Monate nach Antragschluss mitgeteilt werden. Der LWL-Freie-Szene-Fonds vergibt jährlich 150.000 Euro.
Informationen im Internet: https://www.lwl-kultur.de/de/kulturforderung/freie-szene
LWL-Kulturstiftung
Als "große Schwester des LWL-Kulturfonds" fördert die LWL-Kulturstiftung seit 2004 Kulturprojekte aus Westfalen-Lippe, die aufgrund ihrer teils mehrjährigen Laufzeit oder ihrer überörtlichen Ausrichtung eine höhere Unterstützung benötigen. In der Regel beginnen die Fördersummen bei 10.000 Euro.
Grundsätzlich zeigt sich die LWL-Kulturstiftung offen für alle Bereiche der Kultur und legt ein besonderes Augenmerk auf qualitativ hochwertige, spartenübergreifende und überörtliche Projekte mit deutlicher Relevanz für Westfalen-Lippe.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Vereine und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (keine Privatpersonen). Antragsschluss ist jeweils der 28. Februar für Projekte, die ab Mitte des Jahres, und der 31. August für Projekte, die ab Anfang des Folgejahres umgesetzt werden.
Der Etat der privatrechtlich eigenständigen LWL-Kulturstiftung kommt nicht aus dem LWL-Haushalt, weshalb die Förderhöhen variieren. Sie orientieren sich an verfügbaren Mitteln und eingereichten Anträgen, über die das Kuratorium der Stiftung zweimal pro Jahr entscheidet.
Informationen im Internet: https://www.lwl-kulturstiftung.de
Ansprechpartnerinnen und -partner
LWL-Mobilitätsfonds
Ann-Christin Wunderlich
Tel: 0251 591-5625
Mail: mobilitaetsfonds@lwl.org
https://www.lwl-kultur.de/de/mobilitatsfonds/
LWL-Naturfonds
Elke Happe
Tel: 0251 591-7510
Mail. elke.happe@lwl.org
https://www.lwl-naturfonds.de
LWL-Kulturfonds
Marina Tillmann
Tel: 0251 591-4689
Mail: marina.tillmann@lwl.org
https://www.lwl-kultur.de
LWL-Freie-Szene-Fonds
Simone Schiffer
Tel: 0251 591-7511
Mail: simone.schiffer@lwl.org
https://www.lwl-kultur.de
LWL-Kulturstiftung
Jonas Koch
Tel: 0251 591-5084
Mail: jonas.koch@lwl-kulturstiftung.de
https://www.lwl-kulturstiftung.de
Pressekontakt:
Frank Tafertshofer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org
LWL-Einrichtung:
LWL-Kulturstiftung
Freiherr-vom-Stein-Platz 1
48147 Münster Karte und Routenplaner
Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
Der LWL auf Facebook:
https://www.facebook.com/LWL2.0
zur Druckansicht dieser Seite
zu den aktuellen Presse-Infos