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Mitteilung vom 03.04.25

Presse-Infos | Jugend und Schule

Neues Beratungsangebot stärkt den Kinderschutz in NRW

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Dortmund (lwl). Der Schutz von Kindern ist eine der zentralen Aufgaben der Jugendämter - doch steigende Fallzahlen, zunehmende Komplexität und Fachkräftemangel stellen sie vor große Herausforderungen. Ein wichtiger Baustein zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der Qualität im Kinderschutz ist das 2022 in Nordrhein-Westfalen (NRW) in Kraft getretene Landeskinderschutzgesetz. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche besser vor Gefährdungen zu schützen. Nun geht ein weiterer Bestandteil des Gesetzes in die Praxis: die Qualitätsberatung im Kinderschutz. Sie ermöglicht Jugendämtern eine fachliche Reflexion bei Einzelfällen sowie Unterstützung bei wiederkehrenden Problemkonstellationen. Zum Start der Qualitätsberatung luden die beiden NRW-Landesjugendämter zusammen mit dem NRW-Familienministerium am Mittwoch (2.4.) zu einer Transferveranstaltung in Dortmund ein. Rund 150 Fachkräfte aus Jugendämtern und dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) informierten sich über das neue Unterstützungsangebot und tauschten sich über ihre Erfahrungen aus.

Die Fachberatung ist bei den beiden NRW-Landesjugendämtern der Landschaftsverbände Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) angesiedelt. Die Verfahrenshoheit liegt jedoch beim zuständigen Jugendamt: Die örtlichen Jugendämter entscheiden, ob ein Kind gefährdet ist und welche Maßnahmen zu seinem Schutz notwendig sind. Die Qualitätsberatung steht ihnen dabei als fachliche Unterstützung zur Seite - sei es, um hier relevante Informationen einzuholen oder spezifische Fragen zu klären.

"Mit dem Landeskinderschutzgesetz hat Nordrhein-Westfalen das bundesweit stärkste Kinderschutzgesetz. Das Gesetz hat den Kinderschutz strukturell gestärkt und unterstützt die Kommunen und Jugendämter bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe", so NRW-Familienministerin Josefine Paul. "Nur gemeinsam können wir Kinder wirksam vor Gefährdungen schützen. Die Kommunen und insbesondere die Jugendämter haben hier eine zentrale Rolle. Sie in ihrer verantwortungsvollen Aufgabe zu unterstützen, ist unser zentrales Anliegen. Für die Landesregierung haben Familien, Kinder und Jugendliche sowie der Kinderschutz Priorität."

"Ich freue mich, dass die Aufgabe der Qualitätsberatung bei den beiden NRW-Landesjugendämtern angesiedelt ist. Die Qualitätsberatung stellt eine wichtige Ergänzung der bereits bestehenden Fachberatungen bei den Landesjugendämtern dar. Sie kann inhaltliche Lücken schließen und eine Lotsenfunktion einnehmen", sagt LWL-Jugenddezernentin Birgit Westers.



Pressekontakt:
Markus Fischer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
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