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Mitteilung vom 22.01.25

Presse-Infos | Jugend und Schule

Wer darf in der Kita arbeiten?

Landesjugendämter beim LWL und LVR informieren über Einsatzmöglichkeiten nach der neuen Personalverordnung NRW

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Westfalen-Lippe (lwl). Wenn frühmorgens das Telefon klingelt, zucken viele Eltern zusammen. Denn oft ist es die Kita, die aufgrund eines hohen Krankenstandes oder anderer Gründe die Betreuung einschränken muss. Knapp 4.300 Mal wurde in den über 5.000 westfälisch-lippischen Kitas im Jahr 2024 die Betreuungszeit reduziert, rund 3.400 Mal wurden Gruppen zeitweise geschlossen. Knapp 250 Mal musste sogar die ganze Einrichtung schließen. Das geht aus Meldungen der Kitaträger hervor, die eine Personalunterdeckung dem LWL-Landesjugendamt Westfalen mitteilen müssen. Die Gründe sind vielfältig. Ein Grundproblem ist jedoch der Fachkräftemangel und die sich daraus ergebende angespannte Personalsituation in den Kindertageseinrichtungen.

Wer in Nordrhein-Westfalen in einer Kita arbeiten darf, regelt die Personalverordnung NRW, die am 6. Dezember 2024 in einer neuen Fassung in Kraft getreten ist. Über die neuen Möglichkeiten des Personaleinsatzes informieren die Landesjugendämter bei den Landschaftsverbänden Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) nun in Web-Sprechstunden Mitarbeitende aus Jugendämtern, Kita-Träger und -Fachberatungen sowie Mitarbeiter:innen der Jobcenter. Neuerdings können beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen zum Konzept der Einrichtung passende profilrelevante Kräfte eingesetzt werden - etwa Musiker:innen in einer Kindertageseinrichtung mit Musikschwerpunkt. Die Websprechstunde zur neuen Verordnung kommt gut an in der Fachwelt: Die erste Veranstaltung war mit über 400 Anmeldungen sogar deutlich überbucht, so dass kurzfristig ein weiterer Termin angeboten wird.

"Viele Neuerungen sind in der Kita-Landschaft noch nicht überall bekannt. Gleichzeitig arbeiten viele Kitas mit einer extrem dünnen Personaldecke und können von den neuen Möglichkeiten profitieren. Als Landesjugendamt wollen wir die Kitas in NRW so beraten, dass sie die Personalverordnung bestmöglich für ihre Einrichtung nutzen können", sagt Marlies Silies, Referatsleiterin für Kindertagesbetreuung im LWL-Landesjugendamt.

Link:
https://www.lwl-landesjugendamt.de/media/filer_public/44/d8/44d84da6-9c35-44bb-b0e8-6153dae4f769/flyer-veranstaltungen-der-landesjugendaemter.pdf



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