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Mitteilung vom 30.11.23

Presse-Infos | Soziales

Opferentschädigung wird neu ausgerichtet

LWL-Fachtag zum Opferentschädigungsrecht thematisiert neue Rechtslage

Münster (lwl). Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat jetzt den zweiten Fachtag zum Opferentschädigungsrecht (OEG) ausgerichtet. 120 Vertreter:innen aus der Politik, den Opferschutzverbänden, dem Polizeiwesen, den Jugendämtern, der Anwaltschaft und der Fachmedizin kamen zu der halbtägigen Veranstaltung ins LWL-Landeshaus nach Münster.

"Wir alle stehen in unseren unterschiedlichen Rollen vor der großen Herausforderung, Opfern von Gewalttaten schnell, vertrauensvoll und passgenau eine bestmögliche Betreuung zu ermöglichen. Hierfür bedarf es unter uns allen einer engen und kontinuierlichen Zusammenarbeit", sagte Dr. Georg Lunemann, der Direktor des LWL, bei der Eröffnung des Fachtages. 

Akteur:innen aus Verwaltung und Opferschutz stellten Herausforderungen und Handlungsbedarfe im Opferentschädigungsrecht vor und gaben einen Ausblick auf das neue Entschädigungsrecht (SGB XIV), das zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Wichtige Gesetzesänderungen sind u.a. die Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises (insbesondere Berücksichtigung von psychischen Gewalttaten), der Ausbau schneller, niederschwelliger Hilfen durch mehr Traumaambulanzangebote und ein antragsbegleitendes Fallmanagement sowie höhere Entschädigungszahlungen.

Wie es gelingen kann, die Einführung des SGB XIV als Neuanfang für eine moderne und bedarfsgerechte Opferschutzbetreuung zu nutzen, diskutierte Alexander Ruhe, Leiter des LWL-Amtes für Soziales Entschädigungsrecht, bei einer Podiumsdiskussion mit der NRW-Opferschutzbeauftragten Barbara Havliza, dem Landesvorsitzenden des Weißen Rings Westfalen-Lippe Klaus Neidhardt und Thomas Wallenhorst vom NRW-Sozialministerium. "Opfer wollen und sollen gesehen und gehört werden", so Havliza. Neidhardt äußerte den Wunsch, dass mit dem Inkrafttreten des SGB XIV die Chance für einen Neuanfang zur Verbesserung der Opferentschädigung genutzt werde solle. Wallenhorst sprach sich für eine größtmögliche opferorientierte Auslegung des neuen Gesetzes aus. Ruhe verwies zudem auf Änderungen bei der Betreuung der antragstellenden Personen: "Schnell, vertrauensvoll und bedarfsorientiert: Das sind die Parameter an denen wir uns zukünftig noch stärker messen lassen werden."

In den anschließenden Fachforen konnten sich die Teilnehmenden ausführlicher zu den Änderungen der LWL-internen Arbeitsabläufe, den Erwartungen an das Fallmanagement und zu Klarheiten und Knackpunkten des SGB XIV informieren.


Hintergrund
Die OEG-Fachtagung findet jährlich im Herbst statt. Sie thematisiert jeweils die aktuelle Rechtslage und bietet eine Diskussionsplattform für interessierte Institutionen.



Pressekontakt:
Markus Fischer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org



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48143 Münster
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