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Mitteilung vom 08.03.23

Presse-Infos | Soziales

Lotsen erleichtern Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung

LWL beauftragt elf Kammern und zehn Integrationsfachdienste mit der Beratung von Arbeitgeber:innen

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Westfalen-Lippe (lwl). Seit dem 1. Januar 2023 informieren, beraten und unterstützen die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) als Lotsen Unternehmen in Westfalen-Lippe bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. "Das niedrigschwellige Beratungsangebot ist ein wichtiger Baustein zur Förderung von Inklusion im Arbeitsleben", sagte LWL-Sozialdezernent Johannes Chudziak bei der Vorstellung der EAA am Mittwoch (8.3.) im LWL-Sozialausschuss in Münster.

Die Arbeitgeber:innenberatung hat in Westfalen-Lippe eine lange Tradition. Seit über 25 Jahren informieren die Kammern, die Integrationsfachdienste und das LWL Inklusionsamt Arbeit selbst zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung. Mit den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber wurden die bestehenden Beratungsangebote unter einem neuen einheitlichen Namen gebündelt und weiter ausgebaut. Insgesamt 21 Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber sind seit Anfang 2023 über ganz Westfalen-Lippe verteilt. Sie bilden ein flächendeckendes Netz und ermöglichen so eine Beratung der Arbeitgebenden direkt vor Ort.

Die EAA-Fachberater:innen übernehmen eine Lotsenfunktion. Sie informieren beispielsweise trägerunabhängig zu finanziellen und personellen Unterstützungsmöglichkeiten und helfen bei der Antragstellung bei Ämtern und Behörden, um bürokratische Hürden abzubauen. Die EAA-Fachberater:innen sind auf dem regionalen Arbeitsmarkt gut vernetzt. Sie können Kontakte zu weiteren Akteuren wie den Arbeitsagenturen und Jobcentern herstellen und bei unbesetzten Stellen vermitteln. Die regionalen Handwerkskammern, die regionalen Industrie- und Handelskammern sowie die Landwirtschaftskammer NRW beraten ihre Mitgliedsbetriebe. Die regionalen Integrationsfachdienste beraten die übrigen Betriebe ohne Kammerzugehörigkeit.

Die EAA-Fachberater:innen gehen auch aktiv auf Unternehmen zu, um Arbeitgeber:innen für die berufliche Inklusion zu gewinnen. "Wir möchten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber motivieren, Menschen mit Schwerbehinderung auszubilden, einzustellen und weiterzubeschäftigen", verdeutlicht Chudziak.

Auf der Internetseite der Einheitlichen Ansprechstellen in Westfalen-Lippe finden Arbeitgebende die passende Ansprechperson für ihre Region. Die regionalen Handwerkskammern, die regionalen Industrie- und Handelskammern sowie die Landwirtschaftskammer NRW beraten ihre Mitgliedsbetriebe. Die regionalen Integrationsfachdienste beraten alle Betriebe ohne Kammerzugehörigkeit.
Internetseite der EAA in Westfalen-Lippe: http://www.eaa-westfalen-lippe.de

Hintergrund
Die Arbeit der Einheitlichen Ansprechstellen wird aus den Mitteln der sogenannten Ausgleichsabgabe finanziert. Betriebe, die - gemessen an ihrer Mitarbeiterzahl - zu wenige schwerbehinderte Menschen beschäftigen, entrichten eine Ausgleichsabgabe an das LWL-Inklusionsamt Arbeit. Der gesetzliche Auftrag der Einheitlichen Ansprechstellen ist im Teilhabestärkungsgesetz verankert. Die Beratung ist trägerunabhängig und kostenfrei.



Pressekontakt:
Markus Fischer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org



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LWL-Inklusionsamt Arbeit
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48143 Münster
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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.


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