LWL-Newsroom
Mitteilung vom 14.02.22
Presse-Infos | Kultur
Zwei Antragsfristen 2022 bei der LWL-Kulturstiftung
Erste Frist endet am 28. Februar
Münster. Die LWL-Kulturstiftung in Münster vergibt in diesem Jahr zu zwei Antrags-Phasen Fördermittel an Kulturschaffende aus der Region Westfalen-Lippe: Am 28. Februar 2022 endet die erste Frist, zu der Kulturprojekte vorgestellt werden können, die ab der zweiten Jahreshälfte 2022 realisiert werden sollen. Das Kuratorium der Stiftung entscheidet über alle eingegangenen Anträge Anfang Juni. Projekte, die ab 2023 beginnen sollen, können in der zweiten Vergaberunde mit einem Antrag vorgestellt werden. Die Antragsfrist hierfür endet am 31. August 2022. Das Kuratorium tagt dazu im Dezember.
Beratung vor Antragsstellung
Mit einem Beratungsangebot bietet die LWL-Kulturstiftung allen Kulturschaffenden die Möglichkeit, ihre Projektideen vor der eigentlichen Antragsstellung aus kulturfachlicher Perspektive prüfen zu lassen. Die beratende Unterstützung der Kulturschaffenden ist seit der Stiftungsgründung 2003/04 ein wesentliches Merkmal der Stiftungsarbeit. Durch dieses Angebot können vor der Antragsstellung beispielsweise notwendige Profilschärfungen, inhaltliche Schwerpunktsetzungen oder Kooperations- und Finanzierungspartnerschaften in die Antragsentwicklung einbezogen werden. Oft klären sich in den Gesprächen auch projektspezifische Fragen, und die Unterlagen können hinsichtlich rein formaler Kriterien verbessert werden.
Kulturprojekte aller Kultursparten
Grundsätzlich zeigt sich die LWL-Kulturstiftung offen für Projekte aller Kultursparten und unterstützt Vorhaben mit überörtlichem und spartenübergreifendem Charakter sowie einem westfälisch-lippischen Bezug. Eine Liste der bereits geförderten Projekte auf der Internetseite der Stiftung (http://www.lwl-kulturstiftung.de) verdeutlicht die kulturelle Vielfalt und die Möglichkeiten der Projektarten.
Alle Förderkriterien sowie Antragsunterlagen und Beispielprojekte sind auf der Internetseite der LWL-Kulturstiftung zu finden. Für die Wahrung der Frist (28.2.) gilt der Poststempel. Ansprechpartnerin für die Beratung vor der Antragsstellung ist Svenja Boer (svenja.boer@lwl-kulturstiftung.de).
Weitere Informationen unter http://www.lwl-kulturstiftung.de
Pressekontakt:
Anja Tomasoni, anja.tomasoni@lwl-kulturstiftung.de, 0251 591-6929
presse@lwl.org
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Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
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