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Mitteilung vom 11.03.21

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"Den guten Stand der Denkmalpflege in NRW nicht verspielen"

Interview mit Dr. Holger Mertens, Chefdenkmalpfleger des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL)

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NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach hat Anfang März ihre Pläne für ein neues Denkmalschutzgesetz vorgestellt. Der Landeskonservator für Westfalen-Lippe sieht Teile des Gesetzentwurfes kritisch.

Achtung Redaktionen: Gern vermitteln wir Ihnen ein eigenes Gespräch zum Thema.

Wie finden Sie den Vorschlag für das neue NRW-Denkmalschutzgesetz?
Mertens: Einige Probleme, die es gibt, werden nicht gelöst, und ein Problem, das es nicht gibt, wird mit dem Vorschlag scheinbar gelöst - das ist mein Fazit.
Dass zum Beispiel die Denkmalpflegeämter bei den beiden Landschaftsverbänden übermächtig seien, ist ein Gerücht, das durch Wiederholung nicht besser wird. Um das einzuordnen: Nur gerade mal eineinhalb Prozent aller Gebäude in NRW sind Denkmäler. Dass die LWL-Denkmalpflege ein Gebäude anders bewertet als die Denkmalämter in den Städten und Kreisen und es zur Entscheidung im Ministerium kommen muss, diese Fälle liegen im Promille-Bereich. Die Zusammenarbeit mit den Kommunen ist gut: In einer umfassenden Untersuchung durch das Ministerium stellten die Befragten der Denkmalpflege bei den Landschaftsverbänden ein gutes Zeugnis aus. Und übrigens sehen wir ebenso im bundesdeutschen Vergleich gut aus.

Ist denn nicht die Denkmalpflegerin die natürliche Feindin des Bürgermeisters, der ein marodes Gebäude im Stadtzentrum abreißen will, woran ihn der Denkmalschutz hindert?
Mertens: Nein, denn unsere Rolle ist die von Fachleuten und von Beratenden: Was kann man tun, um Pläne für Neues zu verwirklichen und gleichzeitig Denkmalwürdiges zu schützen? Wir können beraten, wie man das macht und wo es Zuschüsse und wofür es Steuererleichterungen gibt. Wir arbeiten in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle so lange an Lösungen, bis alle nicken können.

Verstehen Sie, was das Ministerium mit dem neuen Gesetz will?
Mertens: Ich ahne, dass es die Denkmalbehörden in den Kreisen und Städten stärken und den Eigentümern etwas Gutes tun soll. Die bessere Förderung von Denkmälern in NRW ist so etwas Gutes, oder die Gründung eines Landesdenkmalrates. Aber wenn das Gesetz so kommt, ist es in Teilen kontraproduktiv. Ohne genug Fachwissen gibt es zum Beispiel keine guten Anträge auf Förderung. Ohne eine LWL-Denkmalpflege mit klarem Auftrag und Blick auf ganz Westfalen-Lippe keine einheitlichen Regelungen, sondern von Kommune zu Kommune unterschiedlichen Denkmalschutz.

Kein klarer Auftrag für die Landschaftsverbände - wie kommen Sie darauf?
Mertens: Nehmen Sie den Vorschlag, das sogenannte Benehmen mit den Denkmalpflegeämtern der Landschaftsverbände in eine Anhörung umzuwandeln. Hört sich erst mal gut an, bedeutet aber, dass unsere Stellungnahme zu einem Denkmal letztlich irrelevant würde und damit das Wohl des Denkmals, für das wir stehen, ein deutlich geringeres Gewicht hätte.

Was wollen Sie?
Mertens: Wir finden, dass neben den berechtigten Interessen der Wirtschaft und Stadtentwicklung und des Umweltschutzes auch die Denkmäler eine Stimme brauchen - nicht als Solisten, aber auch nicht als bloße Notenständer, sondern als eigener Teil des Orchesters. Wir befürchten, dass es sonst nicht schneller, sondern schlechter wird im Denkmalschutz. Wir würden den guten Stand der Denkmalpflege in NRW verspielen.



Pressekontakt:
Markus Fischer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.


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Kommentar(e)

16.03.2021 13:20
Auch die energetische Ertüchtigung von Baudenkmalen ist Teil der Fachberatung durch unser Haus. Die aktuellen energetischen Standards und Nutzerwünsche sollen soweit ermöglicht werden, wie es die denkmalwürdige Substanz und das Erscheinungsbild des jeweiligen Baudenkmals zulässt. Dabei muss aus der Vielzahl von Möglichkeiten zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei jedem Denkmal die geeignete Technologie ausgewählt werden. In einem Fall ist die Erzeugung von Warmwasser über eine von öffentlichen Straßenraum nicht einsehbare thermische Solaranlage möglich, in einem anderen Fall bietet sich eine alternative Heizungsart wie ein Pellets- oder Hackschnitzelkessel an. Auch andere Formen der energetischen Ertüchtigung wie baulicher Wärmeschutz werden im Einzelfall beraten. Die Beratung erfolgt durch die Unteren Denkmalbehörden ihrer jeweiligen Gemeinde unter Einbeziehung der Referentinnen und Referenten aus unseren Haus. Die tatsächliche Entscheidung, ob z.B. eine beantragte Solaranlage auf diesem Denkmal umgesetzt werden kann, trifft im jeweiligen Einzelfall die Untere Denkmalbehörde. Und wie gesagt, in der Regel finden sich hier Lösungen, die sowohl an den Nutzerwünschen als auch an den Qualitäten des Denkmals orientiert sind.
Adalbert Allhoff-Cramer12.03.2021 17:16
"Unsere Rolle ist die von Fachleuten und von Beratenden"? In NRW muss ich erst prozessieren, wenn ich eine Solaranlage auf dem Dach haben will, um das Denkmal wirtschaftlich zu betreiben. Was sich - nach erfolgter fachgerechter Umsetzung - als völlig unproblematisch und unschädlich erweist für die Optik des Denkmals erweist. Das soll sinnvolle Beratung sein?


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