Mitteilung vom 06.11.20
Presse-Infos | Jugend und Schule
"Licht im Dschungel der Kita-Dokumentationspflichten"
LWL veröffentlicht eine Arbeitshilfe mit Tipps für Erzieherinnen und Erzieher
Münster (lwl). Was möchten Eltern von den Fachkräften, die ihre Kinder in Kitas betreuen? Natürlich, dass sie möglichst viel Zeit in die Förderung und Erziehung der Kinder investieren. Zugleich gehört zum professionellen Betrieb einer Kindertageseinrichtung, dass richtig dokumentiert wird. Die Einrichtungen haben umfangreiche Dokumentationspflichten. Die fangen schon bei der Aufnahme der Kinder an: Haben alle Eltern einen Nachweis über die Impfberatung für ihre Kinder vorgelegt? Wie erreicht man die Eltern? Wie sind Schlaf- und Essensgewohnheiten der Kinder? Für die pädagogischen Fachkräfte stellt sich bei der Dokumentation schnell die Frage, wo die Pflicht endet, was darüber hinaus sinnvoll ist und wo etwa der unnötige Mehraufwand beginnt. Dazu haben die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) eine Arbeitshilfe für pädagogische Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen veröffentlicht.
"Mit der Arbeitshilfe wollen wir Licht ins Dunkel des Dokumentationsdschungels bringen: Es wird klar aufgezeigt, was und warum dokumentiert werden muss. Dokumentation ist kein Selbstzweck", so Birgit Westers, LWL-Jugenddezernentin.
Als ein zentrales Beispiel nennt Marlies Silies, Referatsleiterin für Kindertagesbetreuung im LWL-Landesjugendamt, die Bildungsdokumentation: "Die Bildungs- und Entwicklungsprozesse eines Kindes zu dokumentieren, ist nicht nur die Grundlage für die Zusammenarbeit mit den Eltern und die pädagogische Planung im Team, sondern ermöglicht auch eine Rückmeldung an die Kinder". Sie werde genutzt, um den Kindern zu zeigen, was sie bereits gelernt haben und mit welchen Lernstrategien ihnen das gelungen ist. "Durch diese Rückmeldungen werden die Kinder gestärkt und erhalten Impulse für weitere Bildungsprozesse", so Silies weiter.
Die Experten der beiden Landesjugendämter haben in dem Heft außerdem Dokumentationsformen in den Blick genommen, die nicht verpflichtend sind - und dennoch sinnvoll sein können. Die Arbeitshilfe gibt außerdem Hinweise, welche Fragen die Datenschutzbeauftragten der Einrichtungen in Bezug auf die Datenschutzgrundverordnung klären müssen.
Die neue Arbeitshilfe, die beim LWL kostenlos zum Download zur Verfügung steht, unterstützt die Kindertageseinrichtungen dabei, den Dokumentationsaufwand auf das richtige Maß zu bringen und am Ende Zeit einzusparen, die der Betreuung der Kinder zugutekommt. Tagesmütter und Tagesväter können der Arbeitshilfe ebenfalls wertvolle Impulse entnehmen, auch wenn es hier insgesamt weniger Dokumentationspflichten gibt.
Download unter:
http://www.lwl-landesjugendamt.de
Direktlink: https://www.lwl-landesjugendamt.de/media/filer_public/a8/dd/a8dda496-0cce-4070-9a6c-5d679e94b46f/201012-dokumentation-und-dokumente-kindertagesbetreuung-lwl-lvr.pdf
Pressekontakt:
Markus Fischer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
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Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
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