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Mitteilung vom 08.05.20

Presse-Infos | Soziales

Ab Muttertag

Besuche in Einrichtungen der Behindertenhilfe wieder erlaubt

Bewertung:

Münster (lwl). Nach fast zwei Monaten Besuchsverbot, dürfen sich Bewohner von Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe auf ein Wiedersehen mit Freunden und Familie freuen. Das NRW-Sozialministerium erlaubt zum Muttertag ab 10. Mai wieder Besuche in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Zum Schutz der Bewohnerinnen hat das Ministerium Regeln für den Besuch aufgestellt, wie der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) mitteilt. Die Einrichtungen müssen bestimmte Rahmenbedingungen schaffen, und der Umfang der Besuche ist genau geregelt: Erlaubt ist ein Besuch am Tag von maximal zwei Personen. Alle Besucherinnen müssen eine kurze Überprüfung ("Screening") durchlaufen. Das bedeutet, dass sie vor Ort über die notwendigen Hygienemaßnahmen informiert werden und einen kurzen Fragebogen ausfüllen müssen.

Den Musterfragebogen finden Sie hier: https://www.lwl.org/spur-download/Kurzscreening_fuer_Besucher-Fragebogen.pdf.

Vor dem Besuch sollten sich Familienangehörige und Freunde mit der Einrichtung in Verbindung setzen. Die Einrichtungen müssen bestimmte räumliche Voraussetzungen schaffen, daher kann eine Terminabsprache notwendig sein.



Pressekontakt:
Frank Tafertshofer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org




Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.


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