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Mitteilung vom 24.09.19

Presse-Infos | Jugend und Schule

Meilenstein auf dem Weg zu landeseinheitlichen Lebensbedingungen erreicht

Erstmals Landesrahmenvereinbarung zur Frühförderung abgeschlossen

Bewertung:

Köln/Düsseldorf. 24. September 2019. Erstmals haben die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR), Freie Wohlfahrtspflege und die gesetzlichen Krankenkassen/-verbände eine Landesrahmenvereinbarung zur interdisziplinären Frühförderung unterzeichnet. Die Vereinbarung schafft ab 2020 verlässliche und einheitliche Rahmenbedingungen für alle Beteiligten und beinhaltet verbindliche Vorgaben für die Frühförderung von allen Vorschulkindern in Nordrhein-Westfalen, die von Behinderung bedroht sind oder eine Behinderung haben. Zur interdisziplinären Frühförderung gehören beispielsweise heilpädagogische Leistungen und medizinisch-therapeutische Behandlungen wie Physio-, Sprach- und Ergotherapie.

Mit dieser Vereinbarung haben die Landschaftsverbände gemeinsam mit der Freien Wohlfahrtspflege und den gesetzlichen Krankenkassen/-verbänden einen Meilen-stein für eine inklusive Gesellschaft gelegt, so die Unterzeichner am Dienstag (24. September 2019) in Düsseldorf.

Die Vereinbarung war notwendig geworden, weil zum 1. Januar 2020 die Reform der sogenannten Eingliederungshilfe als dritte Stufe des neuen Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft tritt. Hintergrund des Gesetzes ist die UN-Behindertenrechtskonvention, die als Ziele mehr Selbstbestimmung und Teilhabe sowie das Recht auf individuelle Leistungen für Menschen mit Behinderungen in den Mittelpunkt stellt. Dies setzt die neue Vereinbarung um.

Durch das BTHG ergeben sich neue Aufgaben für die Landschaftsverbände. Ab dem 1. Januar 2020 sind LWL und LVR zuständig für die Leistungen der Frühförderung, bisher war das die Aufgabe der Kommunen. Die Landschaftsverbände übernehmen ab nächstem Jahr nicht nur anteilmäßig die Kosten für die interdisziplinäre Frühförderung, sie planen auch gemeinsam mit den Eltern die Hilfen für die Kinder in ganz NRW. Das Ziel: Kinder mit Behinderung und deren Eltern sollen umfassend und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können - und zwar unabhängig von ihrem Wohnort und der jeweiligen Betreuungsform. Vor allem die sogenannte Komplexleistung - also Therapie und Heilpädagogik aus einer Hand - soll ausgebaut werden. Davon profitieren die Kinder, weil sie ganzheitlich gefördert werden, und nebenbei auch die Eltern, wenn sie nicht erst zur Heilpädagogin und anschließend zum Therapeuten fahren müssen.

Hintergrund: Was ist interdisziplinäre Frühförderung?
Interdisziplinäre Frühförderung nennt man Hilfen für Kinder, die eine Behinderung haben oder von Behinderung bedroht sind. In Frühförderstellen werden die Kinder mit medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Leistungen zum Beispiel in den Bereichen Sprache, Motorik und soziale Entwicklung individuell gefördert. Ziel der Rahmenvereinbarung ist, dass Frühförderung öfter auch das Lebensumfeld der Kinder einbezieht. Eine möglichst frühzeitige Förderung ist wichtig, um die Folgen von Behinderungen zu mildern und den Kindern trotz der Behinderung Teilhabe zu ermöglichen.


Zitate

Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen:

"Nach Abschluss des neuen Landesrahmenvertrages über die Leistungen der Eingliederungshilfe im Juni 2019 ist die heute unterzeichnete Landesrahmenvereinbarung ein weiterer Meilenstein in der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Land. Ich bin zuversichtlich, dass diese Vereinbarung wesentlich dazu beitragen wird, gute und qualitativ vergleichbare Lebensverhältnisse von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in ganz Nordrhein-Westfalen herzustellen."

Ulrike Lubek, LVR-Direktorin:
"Eine interdisziplinär aufeinander abgestimmte Förderung von Kindern mit Behinderung oder einer drohenden Behinderung ist ein Meilenstein auf dem Weg in ein selbstbestimmtes Leben. Die Grundlage dafür liefert die Landesrahmenvereinbarung Frühförderung. Sie ist auf diesem Weg der Garant für landeseinheitliche Lebensverhältnisse in ganz NRW für alle Kinder. Der erfolgreiche Abschluss des Vertragswerkes bestätigt den Landesgesetzgeber in seiner Zuständigkeitsentscheidung: Es ist ein starkes Signal, dass es den beiden Landschaftsverbänden zusammen mit ihren Partnern gelungen ist, verbindliche und verlässliche Grundlagen für die Eingliederungshilfe im vorschulischen Bereich für ganz NRW zu schaffen."

Matthias Löb, LWL-Direktor:
"Wie gut ein Kind gefördert wird, darf nicht mehr so stark vom Wohnort abhängen. Gleiche Chancen auf gute Frühförderung und die so früh wie möglich, weil die Förderung dann umso besser wirkt - das wollen wir mit der Vereinbarung erreichen."

Dirk Ruiss, Leiter der NRW-Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek):
"Die gesetzlichen Krankenkassen in NRW haben mit den Landschaftsverbänden in Westfalen-Lippe und dem Rheinland zwei verlässliche Partner auf Kostenträgerseite gefunden. Das gemeinsame Ziel ist eine flächendeckende Versorgung in beiden Landesteilen."

Matthias Mohrmann, Mitglied des Vorstandes der AOK Rheinland/Hamburg:
"Mit der Landesrahmenvereinbarung ist ein wichtiger Schritt getan, um Kindern mit Einschränkungen oder Entwicklungsverzögerungen in ganz Nordrhein-Westfalen niedrigschwellige Frühförderungsangebote zur Verfügung zu stellen. Damit wollen wir einen maßgeblichen Beitrag dazu leisten, ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen."

Ralf Dicke, Vorstandsmitglied des Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung NRW e.V. (lvkm nrw):
"Die Landesrahmenvereinbarung zur Frühförderung ist eine gute Grundlage den Kindern mit Behinderung bzw. einer drohenden Behinderung ein interdisziplinäres Hilfeangebot zu offerieren. Für uns als Selbsthilfe ist es von besonderer Bedeutung, dass diese Vereinbarung auch die Möglichkeit eines niederschwelligen Beratungsangebotes bzw. einer Elternberatung beinhaltet."



Ansprechpersonen für redaktionelle Rückfragen:

Für den Landschaftsverband Rheinland:

Christine Bayer
Tel.: 0221 809-7742
christine.bayer@lvr.de

Für den Landschaftsverband Westfalen-Lippe:
Frank Tafertshofer
Tel.: 0251 591-235
frank.tafertshofer@lwl.org



Pressekontakt:
Frank Tafertshofer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235 und Christine Bayer, LVR, Telefon: 0221 809 7742
presse@lwl.org




Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.


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