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Mitteilung vom 04.10.18

Presse-Infos | Psychiatrie

Neuer Ratgeber soll auch Betreuungsrichtern helfen

Überörtliche Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen übergibt Broschüren an NRW-Justizminister Peter Biesenbach

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Münster/Düsseldorf (lwl). Die Überörtliche Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen in Nordrhein-Westfalen (ÜAG), deren Geschäftsstelle beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) angesiedelt ist, hat sich intensiv mit dem Thema "Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege" auseinandergesetzt und zwei Broschüren dazu entwickelt. Ziel der Broschüren ist es, Alternativen etwa zu Bettgittern, Gurten oder sedierenden Medikamenten aufzuzeigen. Die ÜAG will die Akteure in der Pflege wie Patienten, Pflegende, Angehörige und Betreuer aufrufen, mehr miteinander ins Gespräch zu kommen, um solche Maßnahmen, so weit es geht, überflüssig zu machen.

Auch Betreuungsrichter werden in zunehmendem Maße mit dem Thema "Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege" konfrontiert. Deswegen hat die ÜAG jetzt NRW-Justizminister Peter Biesenbach die zwei neu entwickelten Broschüren übergeben. Das NRW-Ministerium für Justiz ist für die Amtsgerichte und somit auch für die Arbeit der Betreuungsrichter zuständig. Im Betreuungsbereich werden häufig junge Richter eingesetzt, die als Berufsanfänger noch wenig Kenntnisse über die Vernetzung der unterschiedlichen Akteure im Betreuungswesen haben. Bei den notwendigen Richter-Entscheidungen über freiheitsentziehende Maßnahmen solle den Richtern mit der Broschüre eine Entscheidungshilfe an die Hand gegeben werden, die auch mögliche Alternativen zu Fixierungen aufzeigt, so die ÜAG. Darüber hinaus ist es Aufgabe des Betreuungsrichters, im gerichtlichen Verfahren zu einer freiheitsentziehenden Maßnahme alle Beteiligten zu informieren.

Biesenbach dankte für das Angebot, beide Broschüren der Justiz in NRW zur Verfügung zu stellen. "Die Broschüre in leichter Sprache ist dabei sowohl für Bewohner von Heimeinrichtungen verständlich, als auch für Richter an Amtsgerichten als Unterstützung hilfreich, um die Sichtweise der jeweils anderen Akteure im Betreuungswesen vermitteln und zusammenführen zu können", so die ÜAG.

Ein weiteres wichtiges Thema beim Treffen mit dem Justizminister war die zu intensivierende Suche nach ehrenamtlichen Personen, die bereit sind, eine Betreuung zu übernehmen. Alle Beteiligten waren sich bei dem Gespräch im Ministerium einig, dass die bürokratischen Hürden bei der Führung einer ehrenamtlichen Betreuung auf ein Mindestmaß reduziert werden sollten. Eine Stärkung der Betreuungsvereine sei sinnvoll, um Ehrenamtlichen die bestmögliche Unterstützung zu ermöglichen.


Hintergrund:
Mit Einführung des Betreuungsrechtes im Jahr 1992 wurde auf Grundlage des Landesbetreuungsgesetzes NRW (LBtG NW) das Landesbetreuungsamt (LBA) beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) angesiedelt. Seitdem werden hier im Auftrag des Landes NRW folgende Auf-gaben in bzw. für Westfalen-Lippe wahrgenommen: Anerkennung von Betreuungsvereinen, jährliche Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen, Förderung von anerkannten Betreuungsvereinen - und die Geschäftsstellentätigkeit der überörtlichen Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen in Nordrhein-Westfalen (ÜAG NRW).

Die Überörtliche Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen in Nordrhein-Westfalen (ÜAG NRW) wurde 2012 gegründet. Seit 2016 ist sie in § 4 Abs. 2 Landesbetreuungsgesetz NRW gesetzlich verankert.
Das interdisziplinär besetzte Gremium verfolgt mit den beteiligten Verbänden, Organisationen, Behörden und Gerichten das Ziel, das Betreuungswesen auf Landesebene weiterzuentwickeln und seine Qualität zu verbessern. Die Überörtliche Arbeitsgemeinschaft orientiert sich an den durch die UN-Behindertenrechtskonvention gestellten Anforderungen. Den Intentionen des Betreuungsrechts folgend, ist die Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung in NRW ein weiteres Ziel ihrer Aktivitäten.



Pressekontakt:
Thorsten Fechtner, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org




Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.


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