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Mitteilung vom 12.12.17

Presse-Infos | Soziales

Bedarfe erfassen - Teilhabe gestalten

Landschaftsverbände stellen Instrument vor, um individuellen Bedarf an Leistungen der Behindertenhilfe zu ermitteln

Bewertung:

Staatssekretär sieht bessere Chancen zur Teilhabe behinderter Menschen und einheitlichere Lebensverhältnisse in NRW

Welche Unterstützung braucht eine Person mit Behinderung bei der Bewältigung des Alltags oder für die persönliche Lebensführung? Was sind ihre Ziele? Was kann ein Mensch mit Behinderung allein, wo braucht er Training oder Beratung und wo eine Assistenzkraft, die Dinge stellvertretend für ihn erledigt?

Mit diesen Fragen beschäftigten sich die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) regelmäßig bei der Bewilligung von Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. In Zukunft ermitteln LWL und LVR den individuellen Unterstützungsbedarf nach einem neuen, landesweit einheitlichen Bedarfsermittlungsinstrument, abgekürzt "BEI_NRW" genannt.

Damit setzen die Landschaftsverbände die Vorgaben des neuen Bundesteilhabegesetzes um - sowohl um den Bedarf personenzentriert festzustellen als auch um sich beim Instrument an der internationalen Klassifikation der Weltgesundheitsfähigkeit von Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) zu orientieren.

Nach intensiven Vorarbeiten bei LVR und LWL, in denen die bisher eingesetzten Hilfeplan-Instrumente zu einem gemeinsamen Werkzeug weiterentwickelt wurden, hatten in einem Workshop im November Vertreter von Selbsthilfe, Anbieter-Verbänden, kommunaler Familie und anderen Akteurinnen den Entwurf des neuen Ermittlungsbogens diskutiert und Anregungen gegeben. Nun wurde das neue Instrument zur Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe in NRW in Köln der Fachöffentlichkeit vorgestellt.

"Wir stellen die Ziele, Wünsche und Perspektiven des betroffenen Menschen in den Mittelpunkt, identifizieren die Teilhabebarrieren, und leiten daraus die Unterstützungsbedarfe ab", erläuterte LVR-Sozialdezernent Dirk Lewandrowski. Kernelement sei das Gespräch mit der betroffenen Person sowie Angehörigen, Anbietern oder anderen Vertrauenspersonen. "Es geht nicht darum, Checklisten abzuarbeiten, sondern umfassend die Lebenssituation, das jeweilige Umfeld und die Rahmenbedingungen in den Blick zu nehmen, um qualifiziert die Unterstützungsbedarfe zu ermitteln." Sein LWL-Kollege Matthias Münning lobte insbesondere die gute Zusammenarbeit der Fachleute von LWL und LVR. Beide Verbände seien der Garant für eine gute Behindertenhilfe in NRW.

Der Staatssekretär im NRW- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), Dr. Edmund Heller, schlug den Bogen zum vergangene Woche im Landeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in NRW: "Die Landesregierung sorgt mit dem Ausführungsgesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes für eine deutliche Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Wir schaffen klare Zuständigkeiten und einen einfacheren Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe. Das wiederum stärkt die Teilhabe, die Selbstbestimmung und die individuelle Entfaltung von Menschen mit Behinderungen. Neu geregelt werden die Rollen der Landschaftsverbände und der Kommunen bei der Zuständigkeit für die Leistungen der Eingliederungshilfe. Die Landschaftsverbände erhalten dabei in Zukunft die grundsätzliche Zuständigkeit für die Fachleistungen. Entscheidende Maßstäbe sind für uns die inklusive Lebensgestaltung von Menschen mit Behinderungen und die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in Nordrhein-Westfalen."

Beide Landschaftsverbände erbringen derzeit für rund 150.000 Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen Leistungen zur Unterstützung beim Wohnen, im Alltag und bei der Beschäftigung.



Pressekontakt:
Frank Tafertshofer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org




Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.


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