LWL-Newsroom

Mitteilung vom 25.01.17

Presse-Infos | Maßregelvollzug

Die neuen Pflegegrade - weg von der Minutenpflege

Infoabend der LWL-Maßregelvollzugsklinik Schloss Haldem klärt über "Pflegereform 2017" auf

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Stemwede (lwl). Seit Jahresbeginn 2017 gelten viele neue Regeln in der Pflege. Es ist die größte Reform seit Einführung der Pflegeversicherung. Einige Eckpunkte: Bei der Begutachtung von Pflegebedürftigkeit zählt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) künftig nicht mehr Minuten, sondern erfasst, was der pflegebedürftige Mensch selbst bewerkstelligen kann und was nicht. Auch erhalten nun auch nicht mehr nur körperlich, sondern auch an Demenz erkrankte Menschen gleichberechtigten Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung. Und: Es wird nicht mehr zwischen den Leistungen für körperlich oder geistig beeinträchtigte Menschen unterschieden.

Mehr Licht ins Dunkel über das neue Begutachtungsverfahren bringt am Donnerstag (23.2.) eine dreistündige Veranstaltung der Maßregelvollzugsklinik Schloss Haldem des Landschaftsverbands Westfalen Lippe (LWL). Ab 16 Uhr informiert Andrea Rose vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe im Mehrzwecksaal des Schlosses, Haldemer Str. 79 in 32351 Stemwede, über die "Pflegereform 2017 - Umstrukturierung von Pflegestufen auf Pflegegrade".

Der Informationsabend ist kostenfrei. Anmeldungen sind möglich bis Freitag (17.2.) über Telefon 05474 69-1012 oder per E-Mail an mareike.schwettmann@lwl.org.

Hintergrund: Die LWL-Maßregelvollzugsklinik Schloss Haldem in Stemwede (Kreis Minden-Lübbecke, Haldemer Str. 79) ist ein Fachkrankenhaus für suchtkranke Straftäter mit derzeit 179 stationären Therapieplätzen. Rechtsgrundlage für die Aufnahme ist eine gerichtliche Verurteilung nach Paragraf 64 Strafgesetzbuch (StGB) zu einer Maßregel der Besserung und Sicherung in einer Entziehungsanstalt. Neben einer gesicherten Aufnahmestation, einer halboffenen Station und einer Außenwohngruppe gibt es mehrere gesicherte Therapiestationen sowie eine forensische Nachsorgeambulanz.

Die LWL-Maßregelvollzugsklinik Schloss Haldem steht als eine von derzeit sechs Maßregelvollzugskliniken in der Trägerschaft des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL).



Pressekontakt:
Bianca Hannig, LWL-Maßregelvollzug, 0251 591-3476 und Karl G. Donath, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org




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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.


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