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Mitteilung vom 28.10.16

Presse-Infos | Der LWL

Vorwürfe sind falsch

LWL nimmt Stellung zu Äußerungen von Dorstens Kämmerer

Bewertung:

Münster/Dorsten (lwl). Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat Vorwürfe des Kämmerers der Stadt Dorsten zurückgewiesen. ¿Wir verstehen die Not, aber Dorstens Kämmerer irrt, wenn er behauptet, der LWL zahle mehr für Leistungen als zum Beispiel der Landschaftsverband Rheinland¿, so LWL-Kämmerer Dr. Georg Lunemann. Was jeder Einwohner für die Landschaftsverbände zahle, sei in Westfalen-Lippe und im Rheinland etwa gleich hoch.

Es sei schlicht ein Märchen, dass der LWL unter keiner Aufsicht stünde, sagte Lunemann. ¿Beim LWL stimmen Abgeordnete auch aus dem Kreis Recklinghausen über den Haushalt ab, das NRW-Innenministerium muss Jahr für Jahr das Haushaltsgebaren des LWL genehmigen.¿

Auch die Spekulation, der LWL habe keine Sparziele erreicht, sei grundlos. Nach mehreren Sparrunden in den vergangenen zehn Jahren haben mehrere unabhängige Experten wie die Gemeindeprüfungsanstalt dem Verband sparsames Haushalten attestiert.

Lunemann weiter: ¿Der LWL steuert sehr wohl bei den Kosten für Menschen mit Behinderungen, das kann man sich zum Beispiel in Behinderteneinrichtungen erläutern lassen. Die Entgelt-Abschlüsse des LWL für die Einrichtungen liegen seit Jahren unter den Tarifabschlüssen für die Beschäftigten in diesen Einrichtungen. Wobei ich mir den Begriff Kostenflut im Zusammenhang mit Menschen mit Behinderungen ausdrücklich nicht zu eigen mache.¿
Lunemann kündigte an, dass der LWL nach neueren Zahlen seinen Etat für das kommende Jahr mit einer geringeren Erhöhung des ¿Mitgliedsbeitrags` um 0,9 statt um 1,15 Prozentpunkte wie in ersten Berechnungen kalkuliere. Für den Kreis Recklinghausen mache das voraussichtlich knapp zwei Millionen Euro weniger als bisher befürchtet aus.

¿Uns ist klar, dass die Kämmerer in den Städten und Kreisen noch nicht aufatmen werden. Aber Luft kann uns auf Dauer nur der Gesetzgeber in Berlin verschaffen, der uns bei den Kosten der Behindertenhilfe dauerhaft und ausreichend unterstützen muss¿, so Lunemann. Der Reduzierung liegen fortlaufend aktualisierte Neuberechnungen von voraussichtlichen Ausgaberisiken für den LWL und die Kommunen aus sozialpolitischen Gesetzesvorhaben von Bund und Land zugrunde. Den LWL-Etatentwurf 2017 bringt die LWL-Verwaltungsspitze am 24. November in die LWL-Landschaftsversammlung ein. Deren 116 Parlamentarier beraten das Zahlenwerk in den folgenden Wochen, um es in der Vollversammlung am 2. Februar zu beschließen.



Pressekontakt:
Frank Tafertshofer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org




Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.


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Kommentar(e)

Dr. Georg Lunemann02.11.2016 10:41
Eine "einfache" Beantwortung der Frage gibt es leider nicht. Ausschlaggebend für die Umlage sind die sogenannten Umlagegrundlagen, also die Summe aus Steuerkraft und Schlüsselzuweisungen der Mitgliedskörperschaften in Westfalen-Lippe bzw. im Rheinland. Aktuell bedeutet 0,1 %-Punkte Landschaftsumlage für den LWL rd. 12,7 Mio. Euro und für den LVR 16,0 Mio. Euro. Dieser Unterschied besteht bereits seit Jahren, da die Steuerkraft im Rheinland höher ist als in Westfalen-Lippe. Die Umlagegrundlagen lagen im Rheinland 2016 rund 125 Euro je Einwohner über denen des LWL.

Diese Berechnungssystematik gilt übrigens auch für die Kreisumlage. Auch hier zeichnet sich in Westfalen-Lippe ein stark unterschiedliches Bild. So erhebt der Kreis Recklinghausen eine allgemeine Umlage von 41,91 %-Punkten, der angrenzende Kreis Coesfeld nur 32,43 %-Punkte, der Kreis Borken sogar nur 28,8 %-Punkte. Auch aus diesen unterschiedlich hohen Hebesätzen zur Kreisumlage lässt sich nicht unbedingt ableiten, ob der Kreis Recklinghausen seine Aufgaben wirtschaftlicher wahrnimmt als die benachbarten Landkreise.

Die Haushalte der Landschaftsverbände bestehen zu jeweils über 90 % aus sozialen Leistungen, auf die die betroffenen Menschen einen gesetzlichen Anspruch haben. Schwerpunkt ist dabei die Leistung für wesentlich behinderte Menschen, die so genannte Eingliederungshilfe. LWL und LVR leisten im Rahmen der gesetzlichen Standards sehr gute Arbeit und setzen die Mittel zielgerichtet und wirtschaftlich ein. Dies wurde uns von der unabhängigen Gemeindeprüfungsanstalt des Landes bestätigt.

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat im Übrigen auf der Grundlage aktueller Einschätzungen zu den neuen Sozialgesetzen, der Modellrechnung des Landes und einer selbst durchgeführten Erhebung bei seinen Mitgliedskörperschaften seine ersten Kalkulationen weiter verfeinert. Insgesamt ergibt sich eine leichte Senkung des Hebesatzes zur Landschaftsumlage um insgesamt 0,25 %-Punkte.

Sofern insbesondere in der Stadt Dorsten noch Aufklärungsbedarf zur Landschaftsumlage und den Leistungen des LWL besteht, stehe ich Ihnen natürlich gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Dr. Georg Lunemann, Erster Landesrat und Kämmerer, Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Oliver Heisterkamp02.11.2016 10:29
Sehr geehrter Herr Dr. Lunemann, der LVR hat einen Umlagesatz von 16,75% für die nächsten Jahre geplant (https://dom.lvr.de/lvis/lvr_recherchewww.nsf/0/A68C4E4E97C7971CC125803B002640C3/$file/Vorlage14_1516.pdf). Laut WN (http://www.wn.de/Muensterland/2576983-2017-fehlen-dem-Verband-230-Millionen-Euro-Sauer-auf-den-LWL-wegen-geplanter-Umlage-Erhoehung) planen Sie eine Umlage von 17,85%. Warum sind Sie teurer als der LVR ?


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