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Mitteilung vom 09.12.15

Presse-Infos | Psychiatrie

Hilfe für Misshandlungsopfer: LWL steht zu Verpflichtungen

Hilfefonds II kommt ¿ Start im Laufe des kommenden Jahres geplant

Münster (lwl). Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) steht zu seinen moralischen und materiellen Verpflichtungen gegenüber Misshandlungsopfern in kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtungen und Behindertenhilfe-Einrichtungen aus der Nachkriegszeit bis in die 1970/80er-Jahre hinein. Das hat am Mittwoch (9.12.) in Münster LWL-Krankenhausdezernent Prof. Dr. Meinolf Noeker vor dem Krankenhaus- und Gesundheitsausschuss des Verbandes bekräftigt.

Noeker begrüßte die "nach jahrelanger Debatte nun endlich gefundene Einigung auf Ebene des Bundes, der Bundesländer und der Kirchen", einen Hilfefonds II aufzulegen. Dies entspreche einer Forderung, die die LWL-Landschaftsversammlung als politische Vertretung bereits vor mehr als zwei Jahren in Richtung Berlin erhoben hatte, nachdem zahlreiche Misshandlungsfälle in der vormaligen kinder- und jugendpsychiatrischen LWL-Einrichtung St.-Johannis-Stift im sauerländischen Marsberg bekannt geworden waren. Zugleich hatte der LWL sein Institut für Regionalgeschichte mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Geschehnisse beauftragt und die Opfer öffentlich um Entschuldigung gebeten.

Laut LWL-Dezernent Noeker sei geplant, aus dem Fonds pauschale Unterstützungsleistungen von einmalig 9000 Euro pro Opfer zu finanzieren. Bis zu 5000 Euro zusätzlich könnten Menschen erhalten, die in den kinder- und jugendpsychiatrischen bzw. Behindertenhilfe-Einrichtungen seinerzeit arbeiten mussten. Derzeit liefen Vorbereitungen, um Betroffenen die Beantragung von finanziellen und weiteren therapeutisch-rehabilitativen Leistungen im kommenden Jahr zu ermöglichen. Ihre Ansprechpartner werden in Nordrhein-Westfalen voraussichtlich die beiden Landschaftsverbände sein, die seit Jahren auch schon die operative Arbeit für den sogenannten Heimkinderfonds, den Hilfefonds I, für Missbrauchsopfer in vormaligen Einrichtungen der Jugendhilfe leisten.

Das Land Nordrhein-Westfalen wird sich mit fünf Millionen Euro am Hilfefonds II beteiligen. Die Mittel insgesamt werden zu je einem Drittel von Bund, Ländern und Kirchen kommen. In welchem Umfang sich der LWL am NRW-Anteil beteiligen wird, ist derzeit noch nicht entschieden.



Pressekontakt:
Karl G. Donath, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org




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