LWL-Newsroom
Mitteilung vom 06.05.13
Presse-Infos | Soziales
Landschaftsverband unterstützt gut 24.000 blinde und gehörlose Menschen
Westfalen-Lippe (lwl). Gut 82 Millionen Euro hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) 2012 an über 14.300 blinde, 4.500 hochgradig sehbehinderte und 5.300 gehörlose Menschen in Westfalen-Lippe gezahlt.
Blinden- oder Gehörlosengeld erhalten Betroffene als Ausgleich für erhöhte Ausgaben, die durch ihre Beeinträchtigung entstehen und nicht von den Zahlungen der Krankenkassen abgedeckt werden. Blinde Kinder und Jugendliche haben in Nordrhein-Westfalen per Gesetz Anspruch auf eine monatliche Pauschale von 314,73 Euro. Blinde Erwachsene erhalten 628,40 Euro im Monat. Stark sehbehinderte Menschen und Gehörlose werden mit monatlich 77 Euro unterstützt.
In der Jahresstatisik 2012 sind die Leistungen aufgelistet, die der LWL nach dem Gesetz über die Hilfe für Blinde und Gehörlose (GHBG) erbringt. Die Leistungsempfänger sind in der Jahresstatisik nach Alter und Verwaltungs- bzw. Regierungsbezirken aufgeteilt. Die Jahresstatisik 2012 finden Sie unten stehend.
Pressekontakt:
Moritz Leetz, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235, presse@lwl.org
presse@lwl.org
Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
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