Mitteilung vom 23.03.10
Presse-Infos | Der LWL
Stellungnahme zum Urteil des Verfassungsgerichtshofes
Münster (lwl). Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW zur Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung kommentiert der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), Dr. Wolfgang Kirsch, so:
¿Nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung mussten wir damit rechnen, dass der Verfassungsgerichtshof unsere Klage abweist. Die Entscheidung vom Dienstag (23.3.) kommt deshalb nicht überraschend. Auch wenn man einen Prozess nicht gerne verliert: Es war richtig, den ersten Anwendungsfall des so genannten Konnexitätsprinzips überprüfen zu lassen.
Die vom Land gewährten Sach- und Personalkostenpauschalen sind für uns nicht auskömmlich. Für die Jahre 2008 und 2009 bedeutet das für den LWL kein prognostiziertes, sondern ein tatsächliches Defizit von knapp 1,8 Millionen Euro. Unsere Berechnungen für die kommenden Jahre zeigen, dass das Gesamtdefizit bis 2013 voraussichtlich auf fast 9,4 Millionen Euro anwachsen wird.
Der Verfassungsgerichtshof hat mit seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber einen weiten Auslegungs- und Prognosespielraum hat. Einen Verstoß gegen die Landesverfassung hat das Gericht verneint. Diese Entscheidung ist zu respektieren.
Für den Bereich der Versorgungsverwaltung einschließlich des Sozialen Entschädigungsrechts muss die Landesregierung dem Landtag bis zum 31. Oktober 2010 einen ersten Evaluationsbericht erstatten. Auf dieser Grundlage wird dann der Belastungsausgleich anzupassen sein, wenn die Annahmen der ursprünglichen Kostenprognose unzutreffend waren.
Wir haben deshalb die Hoffnung, dass das Urteil Auswirkungen auf die Evaluation des Belastungsausgleichs haben wird. Insofern müssen wir die schriftlichen Urteilsgründe abwarten und genau auswerten. Auch der Innenminister hatte im Anschluss an die mündliche Verhandlung erklärt, dass die Entscheidung sorgfältig ausgewertet werden müsse und die erforderlichen Schritte in enger Abstimmung mit der kommunalen Familie dann vorzubereiten sind.¿
Pressekontakt:
Frank Tafertshofer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
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